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Polizeikontrolle in Oldenburg Ohne Anliegen zahlen Autofahrer in gesperrter Wunderburgstraße 50 Euro

Viel Erklärungsbedarf: Die Polizei führte in der Wunderburgstraße eine Verkehrskontrolle hin.

Viel Erklärungsbedarf: Die Polizei führte in der Wunderburgstraße eine Verkehrskontrolle hin.

Patrick Buck

Oldenburg - Die Erste, die zahlen soll, ist eine Taxifahrerin. Sie ist der Meinung, dass ihr die Durchfahrt durch die Wunderburgstraße in Osternburg gestattet ist. Das stimmt offenbar. Das Schild ist allerdings schlecht zu sehen, weshalb es kurz zu Irritationen kommt. Für die Ordnungswidrigkeit hätte die Frau 50 Euro an die Polizei zahlen müssen, die am Mittwochnachmittag eine Verkehrskontrolle durchführt. Weitere Taxis sind nicht mehr zu sehen. Innerhalb weniger Minuten wird jeder Fahrer der Stadt wissen, wo die Fahrt gestört wird. Genug zu tun haben die vier Beamtinnen und Beamten dennoch.

Situation

Die Wunderburgstraße und die Anton-Günther-Straße sind seit Beginn der Vollsperrung der Kreuzung Schützenhofstraße/Bremer Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es gilt „Anlieger frei“. Ausnahmen gibt es insbesondere für die Busse der VWG. Sie nutzen diese beiden Straßen als Umleitung für mehrere Linien. Das war einer der Gründe für die Stadtverwaltung, das Durchfahrtsverbot sowie Halteverbote auszusprechen. Es gehe darum, den Bussen das Befahren zu ermöglichen, den Begegnungsverkehr der Busse abwickeln zu können und um den Schleichwegverkehr zu minimieren.

Wer ist eigentlich Anlieger?

Eine gesetzliche Definition, wer ein Anliegen hat und damit eine entsprechend gekennzeichnete Straße befahren darf, gibt es laut Internetseite des ADAC nicht. Die Rechtsprechung habe jedoch die Bedeutung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ermittelt: „Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück.“

Neben den Anwohnern haben demnach auch Besucher ein berechtigtes Anliegen. Das gilt auch dann, wenn derjenige, der besucht werden soll, nicht zu Hause ist. Auch unerwünschte Besucher, wie der Gerichtsvollzieher, gelten als Anlieger.

Handwerker oder andere Dienstleister, die beauftragt wurden, in der Straße etwas zu erledigen, dürfen laut ADAC ebenso einfahren wie Personen, die in einer rechtlichen Beziehung zu einem dortigen Grundstück stehen, wie Eigentümer oder Pächter.

Personen abzuholen oder abzusetzen, zum Beispiel bei einer Fahrgemeinschaft auf dem Weg zur Arbeit, ist ebenfalls gestattet.

Die beiden Straßen Wunderburgstraße und Anton-Günther-Straße, die nicht direkt ineinander übergehen, müssen laut Polizeisprecher Jens Rodiek unabhängig voneinander betrachtet werden. Wer also ein berechtigtes Anliegen in der Anton-Günther-Straße hat, darf eigentlich nicht auf dem Weg dorthin durch die Wunderburgstraße fahren (und umgekehrt), weil es alternative Möglichkeiten gibt, dorthin zu gelangen. „Das sind aber oft Einzelfallentscheidungen“, so Rodiek.

Kein berechtigtes Anliegen ist es, dass es sich bei den Straßen um den kürzesten Weg handelt. Wer etwa beispielsweise von der Bremer Heerstraße aus zum Aldi an der Bremer Straße fahren möchte, darf nicht die Wunderburg- und Anton-Günther-Straße nutzen.

Umweg

Das Problem ist, dass der Umweg über die offiziellen Umleitungen für die Autofahrer enorm ist. Von der Kreuzung Bremer Heerstraße/Bahnhofsallee bis zur Kreuzung Bremer Straße/Cloppenburger Straße sind es eigentlich nur etwas mehr als 1000 Meter. Über die nur für Anlieger freigegebenen Wunderburgstraße und Anton-Günther Straße wären es 1,8 Kilometer. Über die Umleitung über Bahnhofsallee, Klingenbergstraße und Cloppenburger Straße sind 6,6 Kilometer zu fahren. Wer den Weg über die Autobahn wählt (Osternburg rauf, Kreyenbrück wieder runter), muss 6 Kilometer hinter sich bringen. Kein Wunder, dass regelmäßig Autofahrer die Beschilderung ignorieren und den Weg über die Wunderburgstraße und die Anton-Günther-Straße wählen – oder sich eine Alternativroute durch das Viertel rund um die Dragonerstraße suchen.

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Reaktionen

Eine Frau, die im Pflegedienst arbeitet, zeigt sich ziemlich erbost, dass sie einen Umweg auf sich nehmen soll. Sie ist auf dem Weg zu einem Patienten am Herrenweg. „Diese zusätzliche Zeit zahlt doch kein Arbeitgeber“, schimpft sie. Sie will einen Anwalt hinzuziehen, kündigt sie an. Die Polizisten bleiben gelassen, erklären immer wieder geduldig den Hintergrund ihrer Kontrolle. Dabei müssen sie die unterschiedlichsten Erklärungen bewerten. „Ich fahre immer diesen Weg, das Schild ist mir nicht aufgefallen.“ Zählt nicht. „Ich wohne an der Bahnhofsallee an der Ecke zur Wunderburgstraße.“ Zählt ebenfalls nicht, nur direkte Anwohner werden weitergewunken. Ebenso zwei Handwerker, die Aufträge in der Straße haben. „Ich bin nicht von hier, ich komme aus Bremen.“ Zählt natürlich ebenfalls nicht. „Auch in Bremen gibt es diese Schilder“, entgegnet der Beamte trocken. Nicht jedes Anliegen lässt sich per Blick auf die Wohnadresse kontrollieren. Eine Frau versichert glaubhaft, dass sie ihre Enkelin abholt. Der Polizist lässt sie fahren, schaut aber hinterher, ob sie an einem Grundstück den Blinker setzt. Sie tut es. „Ich habe bei Kontrollen auch schon die Fahrer zur Freundin begleitet, von der sie angeblich gerade gekommen waren“, erzählt der Beamte. Das geht natürlich nicht in jedem Fall. Erfahrung und Menschenkenntnis sind gefragt. Anwohner reagieren durchaus erfreut, dass die Polizei vor Ort ist. Sehr schnell nach Einrichtung der Baustelle hatten sich einige von ihnen bei der Stadt, bei der Polizei und auch bei unserer Redaktion über den zugenommenen Verkehr beschwert. Durchweg sind an diesem Nachmittag Autos zu beobachten, viele mit auswärtigem Kennzeichen, von denen nur ein Bruchteil ein berechtigtes Anliegen haben dürfte. Viele drehen schnell um, als sie in der Ferne die Kontrolle sehen.

„Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte“ – das ist die klassische Aufforderung zu Beginn einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Das ist aber nicht alles, was man bei einer Polizeikontrolle dabeihaben sollte.

WELCHE DOKUMENTE GEBRAUCHT WERDEN „Polizei, bitte folgen!“ – Diese Rechte und Pflichten haben Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle

Lorena Scheuffgen
Im Nordwesten

Bilanz

29 Verwarnungen à 50 Euro spricht die Polizei in knapp einer Stunde aus. Dass sie in den kommenden Monaten die Schleichfahrten nicht komplett werden verhindern können, sei ihnen klar, sagt Sprecher Jens Rodiek. Trotzdem hoffen die Polizisten auf einen Lerneffekt und darauf, dass sich die Kontrollen herumsprechen. Denn sie werden regelmäßig wiederkommen. Wann, wird nicht verraten.

Patrick Buck
Patrick Buck Redaktion Oldenburg (Stv. Leitung)
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