Oldenburg - Wolfgang Wurtz bringt so schnell nichts aus der Ruhe. Als der 68-Jährige kürzlich sein in der Tappenbeckstraße abgestelltes Auto abholen wollte, platzte ihm aber der Kragen. „Das ist Schikane“, erregt sich der 68-Jährige noch immer über das Vorgehen einer städtischen Verkehrskontrolleurin. Diese hatten ihm ein Knöllchen unter den Scheibwischer gesteckt – zu Unrecht, wie der verärgerte Rentner meint.

Wurtz hatte an jenem Vormittag sein Auto in der Tappenbeckstraße abgestellt. Dort ist das Parken aber nur mit Parkscheibe erlaubt. Eine solche blaue Scheibe befand sich jedoch nicht im Wagen. Daher griff er zu einem Ersatz. „Ich nahm ein großes Blatt Papier und schrieb darauf die Ankunftszeit“, berichtet der 68-Jährige. Den Zettel legte er aufs Armaturenbrett. Für ihn war die Angelegenheit damit erledigt.

Bei seiner Rückkehr fand er aber das Knöllchen mit der Aufforderung, zehn Euro für den Parkverstoß zu zahlen. Das sieht Wolfgang Wurtz nicht ein: „Ich halte es für eine Schikane, wenn ich trotz klar angezeigter Ankunftszeit dennoch eine Verwarnung erhalte. Und Schikanen sind auch für Behörden nicht erlaubt.“ Er hat inzwischen Widerspruch gegen das Bußgeld eingelegt. Notfalls will er den Fall gerichtlich klären lassen.

Davor ist der Stadtverwaltung nicht bange. „Wir haben die Angelegenheit noch einmal überprüft. Es handelt sich eindeutig um eine Parkraumbewirtschaftungszone, in der mit Parkscheibe zu parken ist. Wenn keine Parkscheibe hinterlegt ist, müssen wir handeln“, erklärt Stadtsprecher Andreas van Hooven. Die Verkehrskontrolleurin habe sich korrekt verhalten und den Verstoß geahndet.

Wolfgang Wurtz dürfte nicht noch einmal in eine solche Situation geraten. Er hat sich nämlich inzwischen eine Parkscheibe besorgt.