AURICH/OSNABRÜCK - Gegen eine Staatsanwältin aus Aurich hat das niedersächsische Justizministerium ein dreimonatiges Berufsverbot ausgesprochen. Die 50-Jährige sei „dringend verdächtig,

eine Straftat von erheblichem Gewicht“ begangen zu haben, sagte am

Dienstag der Sprecher des Ministeriums, Dennis Weilmann.

Die für Korruptionsfälle in der Region zuständige Staatsanwaltschaft

Osnabrück wirft der Anwältin „Geheimnisverrat“ vor. Ihr am

Oberlandesgericht Oldenburg als Richter arbeitender Ehemann hatte

gestanden, nach Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Akten seiner

Gattin einen Unternehmer erpresst zu haben. Der 55-Jährige habe dem

Mann gegen eine Zahlung von 5000 Euro angeboten, ein gegen ihn

laufendes Verfahren einzustellen.

Eine Entscheidung über ein vorläufiges Berufsverbot für den

Richter ist laut Weilmann noch nicht gefallen. Bis zu diesem Mittwoch

habe die Anwältin des Richters Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu

nehmen. Das für Disziplinarverfahren zuständige Dienstgericht für

Richter werde dann „frühestens in der kommenden Woche“ über eine

Dienstenthebung des Mannes entscheiden, sagte Weilmann.

Die Auricher Staatsanwältin hatte gegen den ostfriesischen

Unternehmer ermittelt, weil dieser Schweißarbeiten ohne die

erforderliche „Befähigung“ erledigt hatte. Gemeinsam mit einem

Unternehmensberater aus dem bayerischen Rosenheim sei der Ehemann der

Juristin auf die Idee gekommen, den Unternehmer zu erpressen. Der

Richter gab nach Angaben der Staatsanwaltschaft „finanzielle

Probleme“ als Grund für sein Fehlverhalten an.