AURICH/OSNABRÜCK - Gegen eine Staatsanwältin aus Aurich hat das niedersächsische Justizministerium ein dreimonatiges Berufsverbot ausgesprochen. Die 50-Jährige sei dringend verdächtig,
eine Straftat von erheblichem Gewicht begangen zu haben, sagte am
Dienstag der Sprecher des Ministeriums, Dennis Weilmann.
Die für Korruptionsfälle in der Region zuständige Staatsanwaltschaft
Osnabrück wirft der Anwältin Geheimnisverrat vor. Ihr am
Oberlandesgericht Oldenburg als Richter arbeitender Ehemann hatte
gestanden, nach Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Akten seiner
Gattin einen Unternehmer erpresst zu haben. Der 55-Jährige habe dem
Mann gegen eine Zahlung von 5000 Euro angeboten, ein gegen ihn
laufendes Verfahren einzustellen.
Eine Entscheidung über ein vorläufiges Berufsverbot für den
Richter ist laut Weilmann noch nicht gefallen. Bis zu diesem Mittwoch
habe die Anwältin des Richters Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu
nehmen. Das für Disziplinarverfahren zuständige Dienstgericht für
Richter werde dann frühestens in der kommenden Woche über eine
Dienstenthebung des Mannes entscheiden, sagte Weilmann.
Die Auricher Staatsanwältin hatte gegen den ostfriesischen
Unternehmer ermittelt, weil dieser Schweißarbeiten ohne die
erforderliche Befähigung erledigt hatte. Gemeinsam mit einem
Unternehmensberater aus dem bayerischen Rosenheim sei der Ehemann der
Juristin auf die Idee gekommen, den Unternehmer zu erpressen. Der
Richter gab nach Angaben der Staatsanwaltschaft finanzielle
Probleme als Grund für sein Fehlverhalten an.
