Osnabrück - Weil eine Gemeinde Förderanträge erst nach dem Bau einer Kinderkrippe gestellt hat, hat sie im Nachgang laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück kein Recht mehr auf Geld vom Land. Im strittigen Fall hatte die Gemeinde Neuenkirchen im Jahr 2011 eine Krippe für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren gebaut und anschließend auf einen Landeszuschuss in Höhe von 390 000 Euro gehofft.
Allerdings reichte die Gemeinde ihren Förderantrag erst einen guten Monat nach Fertigstellung des Rohbaus ein. Nach Ansicht der Richter verbieten die Vorschriften des Landes, vor der Bewilligung einer Förderung mit dem Bau anzufangen, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig (AZ.: 4 A 148/12).
