OLDENBURG/OSNABRüCK/HANNOVER - Der Ombudsmann betreut die Opfer bis Ende des Jahres weiter. Sein Zwischenbericht liegt dieser Zeitung vor.

von Matthias Eichler

und unseren Agenturen

OLDENBURG/OSNABRÜCK/HANNOVER - Ein Ende der staatsanwaltlichen Ermittlungen zum Transrapid-Unglück in Lathen (Emsland) vom vorigen September ist noch nicht in Sicht. „Uns fehlen die Gutachten zum Unfallhergang und die Einlassungen der beiden beschuldigten Fahrdienstleiter“, sagte der Sprecher der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, Alexander Retemeyer am Mittwoch.

Erst wenn der Sachverhalt klar sei, könne die Staatsanwaltschaft das weitere Vorgehen entscheiden, betonte Retemeyer. Außer einem Strafverfahren beim Land- oder Amtsgericht könne beim Amtsgericht auch ein Strafbefehl beantragt werden. Stimme der Strafrichter zu, wären die Beschuldigten ohne öffentliches Verfahren zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. „Wir müssen sehen, ob uns das Strafmaß dann ausreicht“, sagte Retemeyer auf Anfrage. „Der Vorteil wäre, den Beschuldigten und Opfern ein öffentliches Verfahren zu ersparen.“

„Für meine weitere Arbeit ist diese Entscheidung unwichtig“, sagte Ombudsmann Hartwin Kramer. Im September 2006 wurde der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg zum Landesbeauftragten für die Betroffenen des Transrapidunglücks berufen. Er verwaltet einen Spendenfonds, in den bislang 360 578,15 Euro eingezahlt wurden. Das geht aus einem von Kramer verfassten Bericht vor, der dieser Zeitung vorliegt.

Ausgezahlt wurden demnach rund 313 000 Euro. Dazu gehörten in allen Todesfällen 5000 Euro für Beerdigungskosten, 3000 Euro für jeden Todesfall und 1500 Euro für jeden Verletzten. 5000 Euro bekamen Betriebsangehörige der Betreibergesellschaft IABG und einige weitere Hinterbliebene, die bisher kein Hinterbliebenen-Schmerzensgeld erhalten haben.

Seine Arbeit werde noch bis Ende 2007 andauern, sagte Kramer. „Langfristig werden Aufgaben bleiben“, so Kramer.