OSNABRÜCK/MELLE - Ein vorbestrafter pädophiler Mann ist

vom Amtsgericht Osnabrück verurteilt worden, weil er ausgerechnet

beim Ableisten von Sozialstunden in einem Kindergarten (... mehr) rückfällig

geworden ist. Der Mann erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung. Das

Gericht folgte damit dem Antrag der Anklage. Die Staatsanwaltschaft

selbst war es jedoch, die den Mann in den Kindergarten geschickt

hatte. Er sollte dort Sozialstunden ableisten, weil er sich vorher

Sozialleistungen ergaunert hatte. Gegen die verantwortliche

Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft läuft ein Disziplinarverfahren.

Der 41-Jährige bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf

Bewährung, zudem muss er 500 Euro an den deutschen Kinderschutzbund

zahlen, sagte Richter Horst-Dieter Kemper am Dienstag in seinem

Urteil. Der Mann hatte vor dem Jugendschöffengericht eingeräumt, sich

beim Ableisten sozialer Arbeit in zwei Fällen erneut Kindern

unsittlich genähert zu haben. „Es tut mir äußerst leid, ich würde es

gerne rückgängig machen“, sagte er mit brüchiger Stimme.

Während seiner Tätigkeit im Kindergarten habe er seine Hand vor

den Augen eines sechsjährigen Jungen und eines fünfjährigen Mädchens

über der Kleidung in seinen Schritt gelegt, sagte der Familienvater

vor Gericht. Er bestätigte damit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Dem Jungen habe er zugezwinkert und gefragt, ob es ihm gefalle.

Dieser habe nicht reagiert. Dem Mädchen habe er gesagt, es soll die

Sache für sich behalten.

Eine Mitarbeiterin der Gerichtshilfe bei der Staatsanwaltschaft

hatte es zuvor versäumt, die Akte des mehrfach vorbestraften Mannes

ordnungsgemäß zu prüfen. „Das ist eine Riesenkatastrophe und ein

großer Fehler, das geht nicht“, sagte der Sprecher der

Anklagebehörde, Alexander Retemeyer. Bereits zuvor hatte die

Mitarbeitern den Mann in der Landesturnschule in Melle eingesetzt, wo

er ebenfalls mit Kindern Kontakt hatte, aber nicht straffällig wurde.

Davor wiederum hatte der Mann - ebenfalls zur Ableistung von

Sozialstunden -

als Hausmeister in einer Grundschule gearbeitet (... mehr).

Bisher ist unklar, wer ihn dort eingesetzt hat.

Gegen die zuständige Mitarbeiterin der Gerichtshilfe sei ein

Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Die Beamtin sei aber weiter

im Dienst. Der Verein „Deutsche Kinderhilfe Direkt“ hat nach dem

Urteil Strafanzeige wegen Delikten wie Beihilfe zum sexuellen

Missbrauch von Kindern und wegen Amtspflichtverletzungen gegen die

beteiligten Behördenmitarbeiter gestellt. Dabei gehe es um eine

strafrechtliche Überprüfung des Vorgangs, sagte Georg Ehrmann von der

Deutschen Kinderhilfe Direkt. Er forderte die Einführung einer

Datenbank, auf die Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten,

zurückgreifen dürfen, wenn sich Männer bewerben.