OSNABRÜCK/MELLE - Ein vorbestrafter pädophiler Mann ist
vom Amtsgericht Osnabrück verurteilt worden, weil er ausgerechnet
beim Ableisten von Sozialstunden in einem Kindergarten (... mehr) rückfällig
geworden ist. Der Mann erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung. Das
Gericht folgte damit dem Antrag der Anklage. Die Staatsanwaltschaft
selbst war es jedoch, die den Mann in den Kindergarten geschickt
hatte. Er sollte dort Sozialstunden ableisten, weil er sich vorher
Sozialleistungen ergaunert hatte. Gegen die verantwortliche
Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft läuft ein Disziplinarverfahren.
Der 41-Jährige bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf
Bewährung, zudem muss er 500 Euro an den deutschen Kinderschutzbund
zahlen, sagte Richter Horst-Dieter Kemper am Dienstag in seinem
Urteil. Der Mann hatte vor dem Jugendschöffengericht eingeräumt, sich
beim Ableisten sozialer Arbeit in zwei Fällen erneut Kindern
unsittlich genähert zu haben. Es tut mir äußerst leid, ich würde es
gerne rückgängig machen, sagte er mit brüchiger Stimme.
Während seiner Tätigkeit im Kindergarten habe er seine Hand vor
den Augen eines sechsjährigen Jungen und eines fünfjährigen Mädchens
über der Kleidung in seinen Schritt gelegt, sagte der Familienvater
vor Gericht. Er bestätigte damit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Dem Jungen habe er zugezwinkert und gefragt, ob es ihm gefalle.
Dieser habe nicht reagiert. Dem Mädchen habe er gesagt, es soll die
Sache für sich behalten.
Eine Mitarbeiterin der Gerichtshilfe bei der Staatsanwaltschaft
hatte es zuvor versäumt, die Akte des mehrfach vorbestraften Mannes
ordnungsgemäß zu prüfen. Das ist eine Riesenkatastrophe und ein
großer Fehler, das geht nicht, sagte der Sprecher der
Anklagebehörde, Alexander Retemeyer. Bereits zuvor hatte die
Mitarbeitern den Mann in der Landesturnschule in Melle eingesetzt, wo
er ebenfalls mit Kindern Kontakt hatte, aber nicht straffällig wurde.
Davor wiederum hatte der Mann - ebenfalls zur Ableistung von
als Hausmeister in einer Grundschule gearbeitet (... mehr).
Bisher ist unklar, wer ihn dort eingesetzt hat.
Gegen die zuständige Mitarbeiterin der Gerichtshilfe sei ein
Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Die Beamtin sei aber weiter
im Dienst. Der Verein Deutsche Kinderhilfe Direkt hat nach dem
Urteil Strafanzeige wegen Delikten wie Beihilfe zum sexuellen
Missbrauch von Kindern und wegen Amtspflichtverletzungen gegen die
beteiligten Behördenmitarbeiter gestellt. Dabei gehe es um eine
strafrechtliche Überprüfung des Vorgangs, sagte Georg Ehrmann von der
Deutschen Kinderhilfe Direkt. Er forderte die Einführung einer
Datenbank, auf die Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten,
zurückgreifen dürfen, wenn sich Männer bewerben.
