OSNABRüCK/NORDHORN - Wegen der Überziehung einer Verjährungsfrist hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück ein Strafverfahren gegen einen Krankenhausarzt einstellen müssen. Grund für das Fristversäumnis sei die Tatsache, dass ein Gutachter der Medizinischen Hochschule Hannover trotz mehrfacher Aufforderung seinen Expertenbericht nicht eingereicht habe, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Alexander Retemeyer.

Der hannoversche Mediziner und Gutachter Tobias Welte wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Mit dem Gutachten habe er einen Mitarbeiter beauftragt, der inzwischen aus seinem Team ausgeschieden sei. „Für die Einhaltung der Fristen ist die Staatsanwaltschaft verantwortlich“, sagte Welte.

Im Juli 2003 wurde Welte mit dem Gutachten beauftragt. Nachdem 2006 trotz mehrerer Nachfragen des Staatsanwaltes immer noch kein Gutachten vorlag, forderte die Anklagebehörde die Akten im August 2006 zurück. Erst Ende Januar 2007 lagen sie wieder in Osnabrück vor.

Der Fall war 2006 verjährt. Retemeyer räumte indirekt Fehler der Staatsanwaltschaft ein. „Man hätte das sicherlich zeitnaher anmahnen und mehr Druck machen können“, sagte er.

Hintergrund des Strafverfahrens ist ein Vorfall aus dem Dezember 2000. Damals wurde ein heute 63 Jahre alter Arzt unter Vollnarkose ambulant am Knie operiert. Nachdem es wegen Atem- und Herzstillstand zu Komplikationen gekommen war, wurde er in das Klinikum Nordhorn verlegt. Der Patient wurde bei der weiteren Behandlung schwer verletzt. Heute kann der 63-Jährige nur noch mit einem Stimmbandmikrofon sprechen. Auch die Luftröhre wurde stark verletzt.