Osnabrück/Dörpen - Im Gerichtsverfahren um die Tötung einer jungen Kurdin vor dem Landgericht Osnabrück ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der verurteilte Ehemann des Opfers aus dem emsländischen Dörpen haben gegen das Urteil Revision eingelegt, bestätigte ein Justizsprecher am Montag. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe müsse nun entscheiden, ob die Schwurgerichtskammer bei der Urteilsfindung Fehler gemacht habe.
Die Kammer hatte den 30-jährigen Ehemann am 20. Juni wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Alle Indizien deuteten darauf hin, dass der Mann seine Ehefrau im Mai 2012 nach einem Streit im Affekt erwürgt habe. Der mitangeklagte Vater des Opfers war freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, beide Männer wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Sie argumentierte, die 22-jährige Frau sei wegen einer außerehelichen Beziehung aus der streng patriarchalischen Familienstruktur ausgebrochen. Aus Sicht des Ehemannes und des Vaters habe die Ehre nur durch den Tod wiederhergestellt werden können. Der Vorsitzende Richter argumentierte hingegen, diese Annahme sei möglich, aber nicht zwingend. Der Verurteilte hatte zugegeben, seine Frau gewürgt, aber nicht getötet zu haben.
Die Schwurgerichtskammer hat nach Angaben des Sprechers noch gut zwei Monate Zeit, das Urteil schriftlich zu dokumentieren. Danach müssen die Parteien innerhalb eines Monats die Revision begründen. Der Bundesgerichtshof werde das Verfahren an das Landgericht zurückverweisen, falls Fehler entdeckt würden. Das sei in den vergangenen Jahren allerdings nur sehr selten vorgekommen.
