Emden - Auf dem Tholenswehrster Friedhof sind seit Ende Juli naturnahe Baumbestattungen möglich. Für diese besondere Art von Beisetzungen gelten jedoch einige Vorgaben. Unsere Zeitung erklärt, was bei einer Baumbestattung beachtet werden muss und welche Kosten Angehörige einkalkulieren müssen.
Was ist eine Baumgrabstätte ?
Bei der Baumgrabstätte auf dem Tholenswehrster Friedhof handelt es sich um eine besonders naturnahe Form von Bestattungen. Sie passt sich dem Kreislauf der Natur an, weshalb ausschließlich Bio-Urnen vorgesehen sind. Die Gräber sind kreisförmig in einem Radius von zwei bis zweieinhalb Metern um einen Bestattungsbaum angelegt. So soll bei der Einbettung der Urne verhindert werden, dass die Wurzeln des Baumes beschädigt werden.
Vor der Bestattung eines Verstorbenen muss von der Friedhofsverwaltung sichergestellt werden, dass die Urne zu einhundert Prozent aus kompostierbaren Materialien besteht.
Wie viele Gräber stehen zur Verfügung ?
Der BEE hat insgesamt 135 Urnengräber geschaffen. 70 davon sind Einzelgräber und 65 Partnergräber. Sie befinden sich auf einer Fläche von 650 Quadratmetern auf dem alten Teil des Friedhofes Tholenswehr. Angelegt sind sie um insgesamt neun Linden, eine Buche und eine Esche. Wie bei anderen Gräbern, liegt auch hier eine gesetzliche Ruhepflicht von 20 Jahren vor. Sie beginnt mit dem Tag der Beisetzung und kann nach Ablauf für Einzelgräber nicht verlängert werden. Bei Partnergräbern ist eine Verlängerung möglich, denn die Ruhepflicht beginnt mit der Beisetzung der ersten Urne.
Zudem handelt es sich um teilanonyme Gräber. Das heißt, dass es keine Grabsteine geben wird, jedoch auf einer Plakette alle Namen, Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen am Baum angebracht werden. Der BEE ist gerade noch in Planung, wie diese Plaketten aussehen werde. Erste Entwürfe liegen aber bereits vor.
Wer darf dort bestattet werden ?
Jeder, der vor seinem Tod Emden als seinen Erstwohnsitz angegeben hatte, darf auf dem Linden-Begräbnishain Tholenswehr seine letzte Ruhe finden. Auch, wer als ständigen Aufenthaltsort (mindestens 183 Tage im Jahr) Emden wählte oder über ein sonstiges Anrecht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte hat, darf dort begraben werden. Angehörige von Personen, auf die das nicht zutrifft, haben zudem die Möglichkeit, bei der Stadt Emden einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu stellen.
Welche weiteren Bestimmungen gibt es ?
Am Tag der Bestattung darf der Linden- und Begräbnishain von den Angehörigen des Verstorbenen betreten werden. Jedoch bittet die Friedhofsverwaltung, dass es sich dabei lediglich um die engsten Familienangehörigen und den Pastor handelt und die anderen Besucher der Beisetzung auf dem angrenzenden Weg direkt vor dem Areal stehen bleiben. Auch für den Grabschmuck gibt es eine Begrenzung. So soll an der Grabstätte höchstens ein Kranz aus ausschließlich kompostierbaren Materialien abgelegt werden. Nach 14 Tagen wird dieser dann wieder entfernt. Um Grabschmuck abzulegen, wird eine gesonderte Fläche bereitgestellt. Dieser soll aber auch zu einhundert Prozent abbaubar sein, erklärt die Friedhofsverwaltung.
Was kostet ein Baumbegräbnis ?
Für Einzelgräber betragen die Gebühren 990 Euro und für Partnergräber 1500 Euro. Zusätzlich müssen aber noch weitere Kosten beispielsweise für die Namensplakette, die Einäscherung des Verstorbenen und die Trauerfeier einkalkuliert werden. Für die Verlängerung der Ruhefrist von Partnergräbern ist eine Gebühr von jährlich 33 Euro von der Friedhofsverwaltung festgesetzt worden.
