Emden - In vielen öffentlichen Bereichen im Land gilt die 2G-Regel. Doch in der Hochschule Emden/Leer soll – wenn es geht – bis Jahresende an 3G (geimpft/genesen/getestet) festgehalten werden, damit Ungeimpfte nicht von der Bildung, Forschung und Lehre ausgeschlossen sind. Das bekräftigte Hochschulsprecher Wilfried Grunau auf Nachfrage unserer Zeitung. Und das soll auch im Ansatz so bleiben, wenn Vorlesungen und Übungen voraussichtlich ab 1. Dezember doch wieder in den Online-Betrieb wechseln. Denn Laborarbeit und laborähnliche Veranstaltungen können laut Grunau nach dem jetzigen Stand weiter in Präsenz stattfinden.
Übergangsregelung bis zum 21. Dezember
Ermöglicht worden sei 3G an allen niedersächsischen Hochschulen durch eine konzertierte Aktion der Hochschulpräsidien. „Sie konnten bei der Landesregierung eine Übergangsregelung bis zum 21. Dezember erreichen“, erläuterte Gronau. Dann beginnen an den Hochschulen die Weihnachtsferien.
Überzeugen konnten die Hochschulen durch die seit dem Beginn des Wintersemesters gut funktionierenden Hygienekonzepte. Wie berichtet, ist ein allgemeiner Zugang zum Emder Campus seither nur über drei vom Sicherheitsdienst kontrollierte Eingänge möglich. Zudem wurde ein eigener Stufenplan aufgestellt. Dieser umfasst die vier Warnstufen 0 bis 3. Welche Stufe gilt, hängt zum einen von der landesweiten Hospitalisierungsrate und Intensivbettenbelegung ab, andererseits vom sogenannten Hochschulinzidenzwert. Dieser wird gesondert errechnet, denn die Studierenden der Hochschule Emden/Leer kommen nicht nur aus Emden, sondern der gesamten Region. Diese Inzidenz ist aber nun sprunghaft gestiegen: laut Internetseite von 181,8 am Mittwoch auf 206,2 am Donnerstag.
Bis jetzt allerdings gilt noch die Hochschul-Warnstufe 1. Das heißt: Noch findet der Unterricht komplett in Präsenz statt. Auch bei der Raumbelegung gab es bisher keine Einschränkungen. Draußen musste keine Maske getragen werden, drinnen aber schon – auch am Sitzplatz.
Mit dem Wechsel in den Warnstufe-2-Modus gilt ab Mittwoch dagegen vorläufig Folgendes:
Vorlesungen und Übungen finden online statt, Anträge auf sonstige Präsenzveranstaltungen gibt es nur in absoluten Ausnahmen.
Labore und laborähnliche Veranstaltungen finden weiter in Präsenz statt. Die Studierenden haben für direkt vorher oder hinterher stattfindende Online-Vorlesungen die Möglichkeit, freie Vorlesungsräume aufzusuchen und dort der Lehrveranstaltung zu folgen.
Draußen wie drinnen gilt Maskenpflicht, in Laboren sind FFP2-Masken zu tragen.
Räume werden nur noch zu 50 Prozent belegt, der Abstand muss 1,5 Meter betragen.
Für Veranstaltungen außerhalb des Lehrplans und externe Veranstaltungen gilt draußen 2G (maximal 50 Personen), im Innenbereich sind sie diese nicht möglich.
