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Streit Um Akteneinsicht Foodwatch erhebt Vorwürfe gegen Landkreis Leer

Leer - Handelte das Amt für Lebensmittelüberwachung in Leer rechtswidrig? Diesen Vorwurf erhebt Oliver Huizinga von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch. Hintergrund ist eine Auskunft des Amts über eine Kontrolle in einem Leeraner Gastronomiebetrieb.

Worum geht es?

Verbraucher haben ein Recht darauf zu erfahren, was Kontrollen der Lebensmittelüberwachung in einzelnen Betrieben ergeben haben. Dazu können sie sich beispielsweise an das Online-Portal „Topf secret“ wenden. Das hat eine Verbraucherin gemacht und sich über das Portal nach einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Leer erkundigt. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch mit Sitz in Berlin hat stellvertretend eine Auskunft bei der zuständigen Behörde beantragt.

Oliver Huizinga erhielt daraufhin Post vom Amt für Lebensmittelüberwachung im Landkreis Leer. Das Amt wollte dem Foodwatch-Mitarbeiter vor Ort Einsicht in die Akten gewähren. Genau darin liegt laut den Verbraucherschützern das Problem.

Was sagt Foodwatch?

Huizinga erklärt auf Nachfrage, dass er ausdrücklich eine Übermittlung der Informationen per Mail beantragt habe. Der Landkreis habe sich darüber hinweggesetzt, indem er lediglich einen Termin zur persönlichen Akteneinsicht gewährte. „Das ist aus meiner Sicht rechtswidrig“, sagt Huizinga, der in Berlin arbeitet. „Zudem ist es völlig deplatziert, dass ich ausgerechnet in dieser Zeit einmal quer durchs Land fahren soll, um persönlich Einsicht in die Akten zu nehmen.“

Oliver Huizinga      Foto: foodwatch/Sabrina Weniger

Oliver Huizinga Foto: foodwatch/Sabrina Weniger

Er beruft sich auf ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom 16. Januar 2020. Das Gericht habe entschieden, dass die Herausgabe von Kontrollberichten auch postalisch möglich sei. „Wir erwarten vom Landkreis, dass er seine Entscheidung zurücknimmt“, sagt Huizinga. Auf Twitter hatte er seinem Ärger zuvor öffentlich Luft gemacht. „Habt ihr nichts aus dem Corona-Debakel gelernt“, schrieb er an den Landkreis Leer gerichtet. „Zur Erinnerung: Im besagten Landkreis war die Corona-Party in einem Gasthof, bei der sich mehr als 30 Menschen angesteckt haben sollen“, monierte er weiter.

Was sagt der Landkreis zu den Vorwürfen?

Auf Nachfrage teilt die Kreisverwaltung in Leer mit, dass Zugang zu den besagten Informationen bislang durch Akteneinsicht gewährt werde. Auch im konkreten Fall „wurde auf den bisher bewährten Weg der persönlichen Akteneinsicht zurückgegriffen“. In der Stellungnahme heißt es aber auch: „Jedoch hat unser Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung insbesondere vor dem Hintergrund des angeführten Beschlusses des OVG Lüneburg auch andere Verfahrensweisen, wie die digitale Einsicht oder das Versenden von Kopien über den Postweg, aktuell im Blick.“

Das müsse abschließend aber noch intern geklärt werden, um die Auskünfte im Sinne der Verbraucher und der kontrollierten Betriebe rechtssicher umsetzen zu können.

Huizinga sagte am Freitagabend, er selbst habe noch keine Reaktion des Landkreises auf seine Kritik erhalten. Er warte, ob die Kreisverwaltung ihre Entscheidung ändere. Ansonsten werde er weitere Schritte prüfen.

Svenja Fleig
Svenja Fleig Thementeam Wirtschaft
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