HARLINGERLAND - Seit Monaten wird im Harlingerland darüber diskutiert, wer für Schäden auf Straßen und Wegen aufkommen soll, die durch große Zugmaschinen oder andere landwirtschaftliche Fahrzeuge entstehen. Doch dieses Problem könnte sich jetzt noch weiter hochschaukeln. Denn seit dem 1. August gilt eine neue Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, wonach einige Typen landwirtschaftlicher Großmaschinen noch länger, breiter und schwerer sein dürfen.
Unter anderem dürfen dann Zugmaschinen wie Traktoren mit Anhängern bis zu 18,75 Meter lang sein; bisher waren 18 Meter erlaubt. Was ebenfalls erhöht wurde, ist die zulässige Breite von Zugmaschinen und Schleppern. Statt der bislang 2,55 Meter dürfen die Fahrzeuge drei Meter breit sein. Auch neu ist das zulässige Gesamtgewicht von Mähdreschern und anderen. Die Fahrzeuge dürfen insgesamt 32 Tonnen wiegen. Früher betrug das genehmigungsfreie Maximalgewicht 24 Tonnen. Ursache für die Gesetzesänderung sei die 'Anpassung der Regeln an den technischen Fortschritt der Landwirtschaft', so Martin Vaupel, Berater bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Erste Proteste sind zu vernehmen. So befürchtet der Wattenrat, dass die Straßen zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen werden. Am Ende müsse der Steuerzahler für Schäden zahlen, die er nicht verursacht habe.
