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Antrag der Freien Wähler in Hinte Mit dem geliebten Haustier zur letzten Ruh’

Hinte - Mensch und Tier in einem Grab vereint: Auf dem Hinteraner Friedhof, der in Trägerschaft der Gemeinde Hinte steht, könnte das schon bald möglich sein. Die Freien Wähler haben einen entsprechenden Antrag für den Gemeinderat formuliert, damit die Kommune Flächen für einen „Gemeinschaftsgarten“ bereitstellt. Die SPD-Mehrheitsfraktion würde sich dieser Möglichkeit nicht versperren. Aus der CDU kommt dagegen ein kurzes und ebenso klares „Nein!“ Dort sei man sich in dieser Frage einig, stellte Ulrike Scholz-Benedictus, Fraktionsvorsitzende der Hinteraner Christdemokraten, unmissverständlich fest.

In Gesprächen mit der älteren Generation in Hinte sei das durchaus ein Thema, erklären Fraktionschef Gerhard Hoffmann und Maréen Hoffmann für die Freie Liste Hinte (FLH). „Die Friedhöfe in Deutschland sind im Umbruch“, nennt Hoffmann einige Bestattungsformen, die es vor Jahren noch nicht gegeben hat. Für SPD-Fraktionschef Andreas Weerda ist diese Bestattungsform zwar Neuland, sagte er auf Anfrage. „Ich kann mir das durchaus vorstellen“, sagte der Hinteraner. Er will das Thema an diesem Dienstagabend in der Fraktionssitzung ansprechen.

Tierfriedhöfe sollten Bestandteil der Gesellschaft sein

Die Möglichkeit sei unter anderem bei der in Hinte durchgeführten Seniorenbefragung ein Thema gewesen. „Nicht nur der eigene Tod, sondern und auch der Tod der Tiere“, sagte Hoffmann, der selbst seit 30 Jahren mit Hunden und Katzen unter einem Dach lebt. Immer wieder diskutiert werde diese Möglichkeit außerdem ebenfalls in den Wartezimmern von Tierärzten. „Wir halten Tierfriedhöfe für sehr wichtig. Sie sollten dauerhaft Bestandteil der Gesellschaft sein“, so die Freien Wähler.

Viele Tierbesitzer verbinde ein oft langer gemeinsamer Weg und eine tiefe Freundschaft mit ihrem geliebten vierbeinigen Mitbewohner, so Hoffmann. „Oft wird das Haustier Familienmitgliedern gleichgestellt und spendet Gesellschaft über Jahre hinweg“, erklärt der Loppersumer. So verwundere es nicht, wenn Menschen den Wunsch verspüren, auch über den Tod hinaus die Verbundenheit mit dem tierischen Gefährten zu dokumentieren.

Katholische Kirche befürwortet Möglichkeit

In Hamburg werde seit März 2020 die Möglichkeit der gemeinsamen Bestattung von Mensch und Tier auf dem Friedhof Ohlsdorf ermöglicht. Der Mensch wird in einem Sarg, das Haustür in einer Urne beerdigt. Die katholische Kirche befürworte diese Möglichkeit. Die Idee Menschen und Tiere in gemeinsamen Gräbern beizusetzen ist nicht neu. Mit der Haltung von Haustieren vor rund 10.000 Jahren.

Inzwischen gibt es viele unterschiedliche Bestattungsformen in Friedwäldern, in Seebestattungen, Urnenbestattungen, teil- oder anonymen Bestattungen. „Wer hätte daran gedacht, dass sich diese Formen jemals durchsetzen würden“, so Hoffmann. Auf dem Friedhof der reformierten Kirchengemeinde Loppersum hatte beispielsweise vor wenigen Jahren der Abbingwehrster Landwirt Albert Roskamm durch seine Spende einen naturnahen Friedhof möglich gemacht.

Bei reformierter Kirche noch kein Thema

Und wie sieht die in Hinte vorherrschende reformierte Kirche den Vorstoß der Freien Wähler? Pastor Frank Wessels, Präses, verantwortlich für die Synode Nördliches Ostfriesland, seien solche Überlegungen bisher nicht bekannt. Das bestätigt auch Frank Landheer, Leiter der Abteilung für Gemeinde- und Synodalverbandsangelegenheiten bei der reformierten Kirche in Leer. „Wir haben das noch nicht vorgesehen“, sagte Landheer.

Im vergangenen Jahr habe es allerdings eine Diskussion über das Thema gegeben, als in Essen eine Kirchengemeinde die Anlegung eines Gräberfeldes für Mensch und Tier plante. Damals habe es ein großes Medien-Echo gegeben. „Eine Vermischung soll es eigentlich nicht geben“, betonte Landheer. „Es hat bisher auch keine Anfragen in diese Richtung gegeben“, sagte der Leeraner. Vor diesem Hintergrund seien in der reformierten Landeskirche Leer die rechtlichen Grundlagen für diese Form der Bestattung auf dem Friedhof angesprochen worden. „Das Tier stellt in so einem Fall rechtlich eine Grabbeigabe dar, die dem Grab des Verstorbenen beigefügt wird“, erklärte Landheer. „Das müsste dann geändert werden.“

Günther Meyer
Günther Meyer Ostfriesland-Redaktion/Aurich
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