Emden - In Conrebbersweg soll ein Hund erschlagen worden sein. Dazu hat die Polizei jetzt die Ermittlungen aufgenommen. Hintergrund ist die Anzeige der Emderin Ilona Kunz . „Wir wissen, dass die Familie ihren leblosen Hund mit schweren Verletzungen am Kopf im Garten gefunden hat“, bestätigte Polizeisprecherin Heike Rogner . Ereignet hatte sich der Vorfall bereits am 2. Juni in der Franz-Liszt-Straße. Ausschlaggebend für die Ermittlungen ist ein tierärztliches Gutachten. Darin heißt es, dass „eine Gewalteinwirkung mit einem Gegenstand auf den Kopf des Hundes zu einer Schädel-Hirn-Verletzung mit sofortiger Todesfolge geführt hat“.
Nachdem Kunz eine Anzeige bei der Polizei erstattet hatte, machte sie die Zeitung auf den Vorfall aufmerksam. „Ich verstehe nicht, wie man einem Tier so etwas antun kann“, sagte die 33-Jährige. Sie selbst hatte den leblosen Körper ihres Yorkshire Terrier Alissa, der einen Tag zuvor sieben Jahre alt geworden war, nicht gefunden: „Unsere Hündin war an dem Tag bei meinen Eltern“.
Hund wieder ausgegraben
Gegen 12.30 Uhr seien Kunz’ Eltern von einem Baumarkt-Besuch wieder heimgekehrt. „Alissa ging dann in den Garten und drehte ihre Runde“, berichtete Kunz. Während der ersten Minuten ihres Freilaufes hatte der Hund nach Auskunft von Kunz gebellt. „Das tat sie immer, selbst ein Blatt bellte sie gelegentlich an“, erinnerte sich die Mutter eines ein Monate alten Säuglings. Weil das Gebell plötzlich ausblieb und der Vierbeiner trotz mehrmaligen Rufens durch Kunz’ Eltern nicht ins Haus kam, wurden diese stutzig. Der Vater von Ilona Kunz suchte daraufhin den Garten ab und fand schließlich den leblosen Hund. „Aus ihrem Maul und ihrem Kopf lief Blut. Ihr Körper war noch warm, die Totenstarre hatte noch nicht eingesetzt“, sagte Kunz.
Noch am selben Tag hatte die Familie den Terrier im Garten beerdigt. „Wir wollten damit schnell abschließen“, erzählte die Emderin. Anschließend folgte der Gang zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Doch die Beamten rieten Kunz dazu, eine Untersuchung durch einen Tierarzt zu veranlassen, damit die Polizei überhaupt Ermittlungen aufnehmen könne. „Also mussten wir Alissa wieder ausgraben und gingen mir ihr zum Tierarzt“, berichtete Kunz. Das Ergebnis lag der Familie am Wochenende vor, am Montag folgte der zweite Gang zur Inspektion.
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Darüber, ob die Polizei bereits einen Tatverdächtigen ermittelt hat, machte die Polizei aus taktischen Gründen keine Angaben. Klar hingegen ist das Strafmaß, sollte ein Verdächtiger ermittelt und verurteilt werden. Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich.
Zudem müsste sich ein mutmaßlicher Täter wegen Sachbeschädigung verantworten und könnte dafür mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren belangt werden.
