Landkreis Aurich - Der Landkreis Aurich lockert die Restriktionen für die Inseln. So werden die bestehenden Ausgangsbeschränkungen für Insulaner aufgehoben. Ab Montag, 6. April 2020, dürfen Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf Norderney, Juist oder Baltrum haben, die Inseln wieder verlassen bzw. vom Festland auf die Insel fahren.
Auch Firmen, die auf der Insel tätig sind, können dort wieder arbeiten. Bislang war dies als Ausnahme auf die „kritische Infrastruktur“ beschränkt. Urlauber und Zweitwohnungsbesitzer sind von der Lockerung ausdrücklich ausgenommen. Für sie gilt weiterhin ein Beförderungsverbot.
Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl an Corona-Infektionen hatte der Landkreis Aurich am 22. März die Ausgangsbeschränkung für Einheimische mit einer entsprechenden Verfügung erlassen, nachdem Urlauber bereits zuvor aufgefordert worden waren, die Inseln zu verlassen.
Parkflächen für Wohnmobile gesperrt über Ostern
Außerdem hat der Landkreis Aurich eine neue Allgemeinverfügung zur Einschränkung des touristischen Verkehrs erlassen. Darin wird unter anderem geregelt, dass in der Zeit vom 9. bis zum 14. April (also über die Oster-Feiertage) das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen und tatsächlich öffentlichen Verkehrsflächen für Wohnmobile und Gespanne mit Wohnwagen untersagt wird.
Neben den bekannten öffentlichen Parkplätzen zählen alle privaten Parkflächen, insbesondere Supermarkt-Parkflächen, Parkflächen öffentlicher Einrichtungen, von Banken und Sparkassen, von Tankstellen, Autohäusern und Werkstätten sowie von Schwimmbädern sowie Parkflächen für touristische Zwecke oder ähnliches dazu. Kontrollen durch die Polizei sind angekündigt.
Die neue Regelung gilt allerdings nicht für Personen, die ihren ersten Wohnsitz im Landkreis Aurich haben.
