Leer - In vielen deutschen Städten kommt es momentan vermehrt zu Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen – und zu Gegenprotesten. Auch in Leer hatten sich in den vergangenen Wochen jeweils montags Menschen getroffen, um gegen die Pandemie-Maßnahmen zu protestieren. Immer wieder im Fokus standen die Fragen, ob es sich um eine Versammlung handelt und ab wann diese angemeldet werden muss.
Für diesen Freitag, 31. Dezember, haben die Organisatoren der sogenannten Montagsspaziergänge in Leer angekündigt, sich zu einem Spaziergang mit Glühwein- und Kinderpunsch zum Jahreswechsel zu treffen. Angemeldet ist das nach Angaben von Svenia Temmen, Polizeihauptkommissarin bei der Polizeiinspektion Emden/Leer, nicht. Doch muss es das überhaupt?
„Wer sich an die geltenden Corona-Regeln hält und nur auf das neue Jahr anstoßen möchte, der muss keine Versammlung oder Demonstration anmelden“, sagt Temmen. Anders verhalte sich das allerdings, wenn ein gemeinsamer politischer Grund vorliege, um sich zu treffen – etwa eine Ablehnung der Corona-Maßnahmen – und wenn dieses öffentlich zu Schau gestellt wird. „In diesem Fall, insbesondere, wenn noch Schilder oder Plakate mitgeführt werden, ist eine Versammlung anzumelden“, sagt Temmen. Dazu gehöre auch die Ernennung eines Versammlungsführers. Die Polizei sei auf alle Szenarien vorbereitet.
Einige Bundesländer, etwa das Land Bremen, haben bereits angekündigt, „Spaziergänge“ künftig als Versammlungen mit den entsprechenden Regeln einordnen zu wollen. Das bedeute im Fall des Landes Bremen, dass künftig auch für „Spaziergänge“ unter anderem die Maskenpflicht gilt und die Veranstaltung bis spätestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden muss.
