NORDEN - Im Berufungsverfahren gegen einen 25-jährigen Norder, der wegen gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Norden zu einem Jahr und wegen Körperverletzung vom Amtsgericht Aurich zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war, will die Landgerichtskammer nach achtmonatiger Prozessdauer langsam zum Abschluss kommen. Doch die Verteidigung gab der Berufungskammer des Landgerichts Aurich mit einem Beweisantrag Stoff für weitere Ermittlungen.

Dem angeklagten Deutschrussen wird vorgeworfen, im Juli 2012 nach einem Diskothekenbesuch in Norden einen anderen Gast durch einen Stich mit einer abgebrochenen Bierflasche in den Hals schwer verletzt zu haben. Rechtsmediziner Benedikt Vennemann aus Oldenburg stellte in seinem Gutachten fest, dass die Verletzung nicht akut lebensbedrohlich war. Es seien Gefäße getroffen worden, die zu Blutungen geführt hätten, die auf die umstehenden Helfer dramatisch gewirkt hätten. Ob der Mann verblutet wäre, wenn nicht die Helfer und der Notarzt rasch eingegriffen hätten, konnte der Rechtsmediziner nicht sagen.

'Was die Frage der potentiellen Lebensgefahr angeht, so ist sie mit einem klaren ‚Ja’ zu beantworten', führte der Rechtsmediziner weiter aus. Denn Halsschlagader und Vene lagen nur etwas mehr als einen Zentimeter von einer der drei Einstichstellen entfernt. 'Ob bei einem solchen Angriff kleine oder große Gefäße verletzt werden, ist rein zufällig', so Vennemann. Wäre Vene oder Schlagader verletzt worden, hätte am Tatort auch der Tod eintreten können.

Für die Verletzung des Opfers könnte aber – nach Ansicht des Verteidigers Matthias B. Koch – ein namentlich bekannter Georgier verantwortlich sein. Dieser Georgier soll sich angeblich nach der Tat mit der Attacke gebrüstet haben.

Aufschluss darüber sollte der Bruder des Angeklagten geben. Der 30-Jährige sagte im Zeugenstand aus, dass er diesen Mann zwar am Tatabend in der Diskothek gesehen, aber nie mit ihm gesprochen habe. 'Bekannte haben mir erzählt, dass der gerne Streit sucht und man sich von ihm fernhalten soll. Ich hatte nie persönlich mit ihm zu tun.' Richter Heinz-Dieter Mündel will nun nachforschen, ob dieser Georgier, der angeblich in der Nähe von Tiflis leben soll, überhaupt existiert.

Der Bruder hatte am Tatabend gemeinsam mit dem Angeklagten die Diskothek besucht. Dass der 25-Jährige an dem Abend Auseinandersetzungen mit anderen Gästen hatte, will er nicht bemerkt haben.

Der Prozess wird fortgesetzt.