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Personentransport zu Ostfriesischen Inseln Höhere Sicherheitsauflagen für Schnellfähren geplant

Ostfriesische Inseln - Insulaner und Gäste jenseits des traditionellen Fährbetriebs schnell zur Insel und zurück bringen: Diesem Ziel hat sich der Juister Gastronom Jörg Schmidt verschrieben. 2019 nahm der 52-Jährige die erste Schnellfähre zwischen Juist und Norddeich in Betrieb. Ein Jahr später kam nicht nur seine Klein-Fähre zwischen Neßmersiel und Baltrum dazu. Auch Platzhirsch Frisia startete Schnellboote nach Juist. In diesem Jahr kommt ein Insel-Taxi der Frisia nach Norderney dazu. Jörg Schmidt peilt ebenfalls die besucherstärkste der ostfriesischen Inseln an. Weitere Reedereien planen Angebote zu den anderen Inseln.

Sehr gute Nachfrage

Die starke Nachfrage zeigt: Das Konzept geht auf. Nicht nur Insulaner zahlen einige Euro mehr, um einen begehrten Arzttermin auf dem Festland zu erhalten. Auch viele Urlauber greifen tiefer in die Tasche, wenn sie ihren Insel-Aufenthalt flexibler planen können. Und für Handwerker rechnet es sich ohnehin, Leerlauf auf der Insel zu vermeiden. Die Sportboote haben einen geringeren Tiefgang als große Fähren und können auf den Tide-abhängigen Strecken länger verkehren. Mit 45 Minuten dauert die Fahrt nach Juist zudem nur halb so lange.

Die Schnellfähre Töwi IV hat im Hafen von Baltrum angelegt. Foto: Torsten von Reeken

Die Schnellfähre Töwi IV hat im Hafen von Baltrum angelegt. Foto: Torsten von Reeken

Die neuen Angebote haben nicht nur die Wettbewerber aufgeschreckt. Auch die Behörden schauen den Fährbetrieb mit Sportbooten genauer an. Denn der gewerbliche Einsatz von Booten mit einer Länge von unter acht Metern ist bisher nicht geregelt. Sprich: Bestimmungen zu Mindestbesetzung, Betrieb und Umweltverträglichkeit von Fähren gelten für die neue Konkurrenz nicht. Der Verband der Reeder sieht hierin eine „nicht ungefährliche Regelungslücke“. Damit Passagiere und Personal an Bord „wirklich sicher sind, sollten auf allen Schiffen und Sportbooten im Inselverkehr einheitliche hohe Sicherheitsstandards gelten“, betont ein Sprecher. Gerade im Naturpark Wattenmeer komme es auch auf die ökologische Standards an.

„Wir haben nichts gegen Wettbewerb“

Bei Christina Ulrichs rennt der Verband offene Türen ein. „Wettbewerb belebt das Geschäft“, beteuert die Geschäftsführerin der Reederei Baltrum-Linie. „Aber die Regeln müssen für alle stets gleich sein.“ An oberster Stelle stehe die Sicherheit für Passagiere und Besatzung. Die Schiffsicherheitsverordnung des Flaggenstaates und Vorschriften der Berufsgenossenschaft Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit legten genau fest, welche Besatzungsstärke mit welcher Qualifikation und Ausrüstung jedes Fahrgastschiff im Wattenmeer zu erfüllen hat.

Das soll sich ändern

Sportboote sollten in die Schiffssicherheitsverordnung aufgenommen werden. Das fordert der Verband Deutscher Reeder. Dazu gehöre, die Boote mit einem automatischen Identifikationssystem auszustatten, um ihre Fahrten besser nachverfolgen zu können.

Schiffsführer sollten über ein Befähigungszeugnis (Patent) verfügen. Zudem sollte es eine Mindestbesatzung von zwei Besatzungsmitgliedern geben, damit bei einer Havarie angemessen reagiert werden kann.

Mit Sorge verfolge der Verband, dass besonders im Verkehr zu und von Ostfriesischen Inseln vermehrt Boote von unter acht Metern Länge zum Einsatz kommen.

Die Dienststelle Schiffssicherheit verlange regelmäßige Schulungen und kontrolliere jährlich die Einhaltung der erforderlichen Vorschriften, sagt Christina Ulrichs, deren Reederei direkt von der neuen Konkurrenz des gewerblichen Sportbootverkehrs betroffen ist. „Eine Personenfähre darf im Nationalpark Wattenmeer nicht ’mal einen kleinen Benzinkanister an Bord befördern, dieses Recht obliegen Frachtschiffe oder spezielle kombinierte Personen- und Frachtschiffe, welche die besonderen Schutzmaßnahmen des Flaggenstaates erfüllen.“ Sobald unsere Personenfähren im jeweiligen Hafen anlegen, wird der Bordbetrieb der Fahrgastschiffe auf Landstrom umgestellt, um täglich den Treibstoffverbrauch der Fahrgastschiffe so gering wie möglich zu halten. „All dieses gilt für gewerbliche Sportboote nicht“, betont die Reederei-Chefin.

Neue Regeln in Arbeit

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet bereits an den neuen Regeln. Geplant seien neben Mindestanforderungen an die bauliche Beschaffenheit der Kleinfahrzeuge Vorgaben für die Sicherheitsausrüstung sowie die nautische Ausbildung der Bootsführer, bestätigte ein Sprecher. Es werde außerdem ein „Besichtigungsregime“ für solche Boote eingeführt. Die Regeln sollen mit der nächsten Änderung der Schiffsicherheitsverordnung in Kraft treten – wann das sein wird, ließ der Sprecher offen.

Schnellfähren mit Rettungsinseln

Jörg Schmidt ist von den Plänen nicht überrascht. „Ich habe damit schon gerechnet, als wir vor zwei Jahren begonnen haben.“ Die neuen Boote, die bereits im Bau seien, berücksichtigten die Vorgaben bereits. Sie würden zum Beispiel mit Rettungsinseln ausgestattet. Schon heute seien seine Fähren bei schlechten Wetterverhältnissen mit zwei Kapitänen besetzt. Zum Teil werde eine Personenfähre durch ein weiteres Boot begleitet. „Wir sind allein im vergangenen Jahr mehr als 80 000 Kilometer im Wattenmeer gefahren, und es ist zum Glück nichts passiert“, sagt Schmidt, „so unsicher können die Sportboote, für die im Übrigen auch Regeln gelten, nicht sein“.

Für Schmidt sind die Sicherheitsbedenken nicht der eigentliche Grund für die Verschärfung. „Die großen Reedereien sehen ihr traditionelles Geschäftsmodell bedroht, das ihnen jedes Jahr Gewinne in Millionenhöhe sichert.“ Die Kunden forderten heute mehr Flexibilität als früher; das bisherige Angebot sei nicht ausreichend. „Wenn es nach mir geht, bekommt der Personentransport zu den Inseln eine dritte Säule hinzu: Neben Fähren und dem Flugverkehr werden die Schnellfähren einen Teil des Kuchens abbekommen. Durch Lobbyarbeit wird versucht, die unliebsame Konkurrenz fern zu halten.“

Das soll sich ändern

Sportboote sollten in die Schiffssicherheitsverordnung aufgenommen werden. Das fordert der Verband Deutscher Reeder. Dazu gehöre, die Boote mit einem automatischen Identifikationssystem auszustatten, um ihre Fahrten besser nachverfolgen zu können.

Schiffsführer sollten über ein Befähigungszeugnis (Patent) verfügen. Zudem sollte es eine Mindestbesatzung von zwei Besatzungsmitgliedern geben, damit bei einer Havarie angemessen reagiert werden kann.

Mit Sorge verfolge der Verband, dass besonders im Verkehr zu und von Ostfriesischen Inseln vermehrt Boote von unter acht Metern Länge zum Einsatz kommen.

Christoph Kiefer
Christoph Kiefer Reportage-Redaktion (Chefreporter)
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