Ostfriesland - Ostfriesische Verbände und Kommunen wollen mit einer einheitlichen Befahrensregelung auf die schnell steigende Zahl von Booten auf den Gewässern der Region reagieren. Das hat gestern Abend der Landkreis Aurich bestätigt.
Der Anlass für die Neuregelung, die für die Gebiete der Landkreise Aurich und Leer sowie der Stadt Emden gelten soll: Der Trend zum Boot, vor allem zum Motorboot, hat mit Beginn der Coronapandemie einen enormen Schub bekommen. Wachsende Gefahren für Bootfahrer, aber auch für Schwimmer und Angler, sowie eine starke Belastung der Umwelt sind die bereits spürbaren Folgen.
An einem ersten Gespräch nahmen die Entwässerungsverbände Norden, Emden und Oldersum, Vertreter des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie der Landkreise Leer und Aurich teil. Beschlüsse wurden noch nicht gefasst, ein Datum für das Inkrafttreten der neuen Regelung steht noch nicht fest.
Wahrscheinlich ist, dass wesentliche Regelungen – wie die Höchstgeschwindigkeit von fünf Kilometern/Stunde für Motorfahrzeuge – erhalten bleiben. Gleiches gilt vermutlich auch für die Vorschrift, dass der Bootsführer einen Sportbootführerschein besitzen muss, sobald die Motorleistung fünf PS übersteigt. Neu aufgenommen werden dürften unter anderem Regeln für Kitesurfer und Stand-up-Paddler. Beide spielten bei der Aufstellung der derzeit noch geltenden Verordnungen in Ostfriesland keine Rolle.
Bislang gibt es in Ostfriesland verschiedene Befahrens-Verordnungen. Für die Gewässer des Ersten Entwässerungsverband Emdens und die des Entwässerungsverbandes Oldersum/Ostfriesland gilt zum Beispiel die „Verordnung über den Verkehr mit Motorfahrzeugen“. Erlassen wurde sie vor 40 Jahren, am 9. Juni 1981.
Wer wissen will, wie er sich auf dem Kleinen und Großen Meer richtig verhält, muss in der „Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen um das Große Meer ...“ nachsehen. Und der Entwässerungsverband Oldersum/Ostfriesland hat für die Gewässer, die nicht auf Emder Gebiet liegen, gar keine speziellen Vorschriften.

