Ostfriesland - Vorwiegend handele es sich um Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit oder in der eigenen Wohnung, sagt Ralf Klöker, Pressesprecher des Landkreises Wittmund. Auch Partys habe es schon gegeben. Bis zum 30. April hat der Landkreis Wittmund 23 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und davon 13 Bußgeldbescheide erlassen.

Statistik Niedersachsen

Das Niedersächsische Innenministerium verzeichnete in Niedersachsen bereits 433 Straftaten und 9.447 Ordnungswidrigkeiten (23. März bis 3. Mai) durch Verstöße gegen die Corona-Verordnung. Pascal Kübler vom Niedersächsischen Innenministerium weist darauf hin, dass die Datenbasis nicht abschließend ist, da die polizeilichen Ermittlungen vielfach noch andauern.

Deutlich mehr Verstöße gegen die Corona-Verordnung haben Landkreis und Polizei im Kreis Aurich festgestellt. Rund 190.000 Menschen leben im einwohnerstärksten Landkreis Ostfrieslands – mehr als dreimal so viele wie im Kreis Wittmund. Bis zum 30. April hat der Kreis Aurich 139 Verfahren eingeleitet und 12 Bußgeldbescheide verhängt. Die Polizei wolle den Bürgern die Kontaktbeschränkungen näherbringen und gehe mit einem gewissen Augenmaß vor, erklärt Jörg Mau, Sprecher der Polizeiinspektionen Aurich und Wittmund. „Dabei haben wir sowohl im allgemeinen Tagesgeschäft Verstöße festgestellt als auch durch gezielte Kontrollen.“ Neben den Bußgeldverfahren habe die Polizei Aurich/Wittmund bisher 19 Strafanzeigen einleiten müssen, sagt Mau. Straftaten sind schwerwiegendere Verstöße. Diese werden von der Staatsanwaltschaft bearbeitet.

Polizeikommissarin Heike Rogner, Foto: Polizei

Polizeikommissarin Heike Rogner, Foto: Polizei

Im Kreis Leer wurde bei 187 Verstößen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In Emden liegen 17 Anzeigen vor, die Verfahren wurden aber noch nicht eingeleitet, teilt die Stadt mit. Die Polizei Emden/Leer hat in ihrem Inspektionsbereich außerdem drei Straftaten festgestellt, bei denen es Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz gab: „Da hatten wir einen Fall in Jemgum, wo jemand entgegen der Allgemeinverfügung ein Restaurant geöffnet hatte“, nennt Polizeipressesprecherin Heike Rogner ein Beispiel. Es hätten sich auch Gäste am Tisch befunden, die aufgefordert wurden, das Lokal zu verlassen. Der Betreiber habe das Restaurant dann bereitwillig geschlossen, sagt Rogner. Der Bußgeldkatalog sieht für den Betrieb von Restaurants ein Bußgeld von 4.000 bis 10.000 Euro für den Betreiber und 150 Euro für jeden Gast vor. Grundsätzlich bewertet Rogner das Verhalten der Bürger jedoch positiv: „Wir müssen sagen, dass sich die ostfriesische Bevölkerung insgesamt sehr gut an die ganzen Regelungen hält“, sagt Rogner. Die Polizei erhalte viel Zustimmung, auch in den sozialen Netzwerken.