Ostfriesland - Die Berner Konvention regelt europaweit die Erhaltung wild lebender Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume. Sie wurde schon 1979 durch die europäischen Umweltminister verabschiedet und trat in Deutschland 1985 in Kraft. Der Wolf war damals wohl noch nicht in den Köpfen der deutschen Vertreter. Heute ist er es umso mehr.
21 Jahre nach der Geburt der ersten Wolfswelpen in Freiheit leben laut Hochrechnungen des Deutschen Jagdverbands (DJV) seit dem Frühsommer 2019 insgesamt rund 1300 Wölfe in Deutschland. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) geht von 240 Tieren im Bundesland aus. Nach einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes arbeitet sein Ministerium an einer Verordnung, die es auch erlaubt, Wölfe zu jagen, wenn sie im Verdacht stehen, Schafe oder andere Nutztiere gerissen zu haben.
Rufe nach wolffreien Zonen werden lauter
Denn Wolfsmanagement ist Ländersache. Und nach mehreren bestätigten Rissen in den vergangenen Monaten werden die Rufe nach wolfsfreien Zonen oder Abschüssen seitens der Betroffenen immer lauter. Der Minister steht vor dem Problem, einerseits dem Artenschutz, andererseits besorgten Tierhaltern gerecht werden zu müssen – und nimmt dabei seinerseits den Bund in die Pflicht. Dieser müsse die Zahl der Wölfe und Rudel definieren, die es bedarf, um zu vermeiden, dass der Wolf, der seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland nach jahrhundertelanger Verfolgung als ausgerottet galt, nicht wieder ausstirbt.
In den EU-Regeln ist dieser sogenannte günstige Erhaltungszustand eine der Voraussetzungen für eine reguläre Jagd. Der Erhaltungszustand einer Art ist in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) definiert, die seit 1992 existiert und für die die Berner Konvention Pate stand. Darin zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Tierarten. In die Bewertung fließen ein: natürliches Verbreitungsgebiet, Bestand, Lebensraum und Zukunftsaussichten. Doch über die Entwicklung seit 1992 und die tatsächliche Zahl der Wölfe und die Definition des günstigen Erhaltungszustandes – darüber streiten sich die Geister.
Im Monitoringjahr 2018/ 2019 bestätigte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Deutschland insgesamt 105 Wolfsrudel, 25 Wolfspaare und 13 sesshafte Einzelwölfe. Das BfN schreibt aber auch, dass eine Gesamtzahl der hier lebenden Wölfe nicht seriös angegeben werden könne, da das Monitoring auf den Nachweis von Rudeln, Paaren und territorialen Einzeltieren ausgerichtet sei – und nicht auf die Erfassung der Zahl der Wolfsindividuen. Zum anderen variierten die Rudelgrößen sehr stark. Die Schätzung eines Gesamtbestands in Deutschland könne „bestenfalls nur mit einer großen Unsicherheit durchgeführt“ werden.
Der DJV hingegen sieht die Kriterien nicht mehr erfüllt, den Wolf laut FFH als „streng geschützt“ einzustufen und fordert eine Änderung auf „bedingt geschützt“. Das BfN sieht das – zumindest noch – anders. Es bewertet den Erhaltungszustand der Wölfe weiter mit „ungünstig-schlecht“ – und ist damit auch weiter an EU-Vereinbarungen gebunden.
