Wittmund Beim Polizeikommissariat Wittmund gehören sogenannte Bodycams ab sofort zur Ausrüstung von Beamtinnen und Beamten des Einsatz- und Streifendienstes. Das teilte die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund am Montag mit. Die Bodycams sollen unter anderem dem Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dienen, da durch eine mögliche Videoaufzeichnung Einsatzsituationen erfahrungsgemäß deeskalierend beeinflusst werden können.
„Die Erfahrungen aus Pilotprojekten in anderen polizeilichen Bereichen stärken die Annahme einer präventiven Wirkung der Bodycam sehr deutlich“, sagt Lars Zengler, Leiter des Polizeikommissariats Wittmund. Anke Schmidt, Leiterin des Einsatz- und Streifendienstes des Polizeikommissariats Wittmund, ergänzt: „Mithilfe der Bodycam lassen sich darüber hinaus Einsatzsituationen klar und deutlich dokumentieren, sodass objektive Beweismittel vorliegen.“ Das beinhaltet auch, dass polizeiliche Maßnahmen mit dem Einsatz der Bodycam einer besonderen Überprüfbarkeit hinsichtlich eines angemessenen, verhältnismäßigen und adäquaten Einschreitens der Beamtinnen und Beamten unterliegen. So werden auch die Rechte Dritter gestärkt.
Bodycams in Norden schon seit März im Einsatz
Beim benachbarten Polizeikommissariat Norden hat sich die Bodycam bereits seit März des vergangenen Jahres als fester Bestandteil der Ausrüstung im täglichen Einsatz-und Streifendienst etabliert. Planmäßig wurde nun auch der Einsatz- und Streifendienst des Polizeikommissariats Wittmund mit vier Bodycams ausgestattet. Die Beamtinnen und Beamten sind inzwischen vollständig im Umgang mit dem Gerät beschult, sodass dem Einsatz der Kamera auch in Wittmund nichts mehr im Wege steht.
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Die rechtlichen Regelungen zum Einsatz der entsprechenden Technik sind im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) festgehalten. Der Einsatz der Bodycam erfolgt offen und angekündigt. So tragen Einsatzkräfte, die entsprechende Videotechnik mit sich führen, ein gut sichtbares Hinweisschild mit der Aufschrift „Videoaufzeichnung“ an ihrer Uniform.
Nicht benötigte Aufnahmen werden nach 28 Tagen gelöscht
Die Kameras verfügen außerdem über eine Pre-Recording-Funktion. Diese ermöglicht es, dass relevante Situationen bei einer Aktivierung der Kamera bereits 30 Sekunden vorher aufgezeichnet werden. Wird die Kamera nicht für eine Aufzeichnung aktiviert, erfolgt eine automatisierte Löschung dieser Daten. Gefertigte Aufnahmen, die nicht für ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren benötigt werden, werden grundsätzlich nach einer Frist von 28 Tagen ebenfalls gelöscht.
„Wir freuen uns sehr, dass wir nun im Einsatz- und Streifendienst des Polizeikommissariats Wittmund die Bodycams einsetzen können“, sagt Lars Zengler. „Wir schaffen mit den Bodycams auch eine gewisse Transparenz, denn die aktivierte Kamera dokumentiert in einer Einsatzsituation immer auch die polizeilichen Maßnahmen. Die gefertigten Videoaufnahmen können in einem Verfahren daher ebenso für Dritte als objektives Beweismittel herangezogen werden. Die Vorteile sehen wir für uns aber vor allem in der präventiven Wirkung. Uns ist besonders wichtig, dass die Zahl der Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte reduziert wird. Die Bodycam kann dazu erfahrungsgemäß einen Teil beitragen“, fasst Lars Zengler zusammen.