Cirkwehrum/Wirdum - Die Freilandlegehennenhalter in der Region erhalten ab dem 1. März weniger Geld für ihre Eier. Das ist eine Konsequenz aus der Aufstallpflicht, die im November verhängt wurde, um das Federvieh vor der Vogelgrippe zu schützen. Durch die anhaltende Stallpflicht bekommen Freilandeier eine neue Ziffer aufgestempelt. Statt einer 1 für eben die Freilandhaltung rutschen sie nach zwölf Wochen Aufstallpflicht in die Kategorie 2, was für Bodenhaltung steht. „Das macht bei mir ein Drittel weniger Gewinn aus“, sagte Landwirtin Antje Dieken (51) vom Diekenshof in Wirdum. Sie hat für einen solchen Fall bereits 2017 eine Versicherung abgeschlossen, die solche Verluste weitestgehend ausgleicht. „Die Eierproduktion ist mein Haupt-Standbein“, sagte Dieken. Bereits ihr 2017 verstorbener Vater Rolf Dieken hatte vor 35 Jahren mit der Freilandhaltung begonnen. Heute sind es rund 8000 Legehennen, aktuell in drei Ställen auf dem Anwesen in Wirdum, und 190 000 Eier im Monat.
Die Vogelgrippe, der Erreger H5N8, war am 16. November erstmals in Niedersachsen zunächst durch das Veterinärinstitut in Oldenburg nachgewiesen worden. Sie gilt nicht als auf Menschen übertragbar. Bei H5N8 handelt es sich um die hochansteckende Variante der auf Vögel bezogenen Influenza, die landläufig auch als „Geflügelpest“ bezeichnet wird.
Die Stallpflicht wird als einzig sichere Möglichkeit gesehen, Bestände vor der Vogelgrippe zu schützen. Eine Gefahr bilden Zugvögel vor allem in der kalten Jahreszeit. Sie können die Viren durch ihren Kot auf das Hausgeflügel übertragen. Von Singvögeln gehe keine Gefahr aus. Funde von Gänsen, Schwänen, Enten oder Greifvögeln sollen dem Veterinäramt oder der Polizei gemeldet werden.
Seine Freilandeier liefert der Diekenshof an den Vermarkter Bünting ab, wo sie unter der Marke „Goldmarie“ in den Handel kommen. Doch Bünting habe bereits angekündigt, dass die Eier ab März an die Packstellen abgegeben werden, wo sie als Bodenhaltungseier nach Weser-Ems-Maßstäben notiert werden. Dieken rechnet damit, dass die Stallpflicht zu Ostern aufgehoben werden könnte. Dann sei der Vogelzug weitestgehend abgeschlossen. „Wenn keine weiteren Fälle auftreten“, sagte Dieken mit Blick auf einen zuletzt festgestellten Ausbruch der Vogelgrippe in einem Entenmastbetrieb im Landkreis Wittmund im Januar.
Die neue Bestempelung, die durch das Aufsprühen der Ziffer erfolgt, wird auf dem Diekenshof zweimal pro Woche am Montag und Mittwoch durchgeführt. Die neue Qualifizierung muss Dieken beim Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LAVES) anmelden, das bei der Bekämpfung von Tierseuchen den Hut aufhat.
Betroffen ist auch Oliver Pupkes (34), Landwirt in Cirkwehrum und Direktvermarkter. Die Kunden kommen auf den Hof, um sich einzudecken. Pupkes betreibt seit knapp drei Jahren zwei mobile Hühnerställe mit rund 500 Legehühnern. „Ich bin bisher gut durchgekommen“, sagte er und ist optimistisch. „Aber bei dem Wetter wollen die Tiere raus.“
Die Stallpflicht brachte ihm allerdings mehr Arbeit ein. Kleider und Geräte müssen jedes Mal neu desinfiziert werden. Er hat getrennte Schuhe für jeden der beiden Ställe. Damit das Geflügel vor Gänsekot von oben geschützt ist, hat er ein Dach gebaut, unter dem sich die Tiere aufhalten können, aber dabei nicht ins Freie gelangen können. Aber noch wichtiger dabei ist, dass keine Tiere von außen in den Stall gelangen. „Und ich muss die Hühner weiter bei Laune halten“, sagte Pupkes. Denn durch die Stallpflicht kann es auch zu Übergriffen und Verletzungen untereinander kommen.
Im Landkreis Aurich und in der Stadt Emden sind insgesamt 2347 Geflügelhalter mit 725 748 Tieren gemeldet. Beim Ausbruch der Vogelgrippe wurde auf Basis der Geflügelpestverordnung die Einrichtung von Sperr- oder Beobachtungsbereiche verhängt. Das war bis gestern in Wittmund-Ardorf der Fall.
Im Zusammenhang mit positiven Nachweisen der Vogelgrippe bei Wildvögeln hat die Auricher Kreisverwaltung im November eine Aufstallpflicht für das Geflügel im Landkreis Aurich und in der Stadt Emden angeordnet, die auch weiterhin für die Halter gilt.
Das Veterinäramt Aurich-Emden hat den Appell an die Halter gerichtet, ihr Geflügel weiter im Stall zu halten, weil der Vogelzug noch nicht abgeschlossen ist. Seit November gab es Virus-Nachweise bei Wildgeflügel.
Für die Freilandlegehennenhalter bleibt die Situation weiterhin angespannt, sagt Heinz-Hermann Hertz-Kleptow, Geschäftsführer beim Landwirtschaftlichen Hauptverein (LHV), der Berufsvertretung der Landwirte. Inzwischen hat er bereits erste Rückmeldungen erhalten, nach denen die großen Eierproduzenten sogar mit Verlusten zwischen 30 und 50 Prozent rechnen müssen, weil sie von Freiland- auf Bodenhaltung umstempeln müssen und weniger Geld für die Eier bekommen. Dass von der Auricher Kreisbehörde Bußgelder erhoben wurden, weil die Stallpflicht nicht eingehalten wurde, sei ihm allerdings bisher nicht bekannt. „Man ist hier aufeinander zugegangen“, sagte Hertz-Kleptow.
Doch viele Landwirte müssten jetzt mit spitzem Bleistift rechnen, weil sie gerade mal die Ausgaben für Futter und die Tiere selbst decken könnten. „Die Stallfinanzierung ist bei vielen nicht mehr abgedeckt“, sagte Hertz-Kleptow. „Aber mit dem Risiko lebt man hier in Ostfriesland natürlich“, betonte er.
