OVELGöNNE - Die Gemeindeverwaltung Ovelgönne erinnert aufgrund von erneuten Beschwerden noch einmal an die Pflicht, umgehend Hundekot zu beseitigen. Zugleich weist die Verwaltung auf die derzeit geltende Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft hin.

Hundehaufen auf Bürgersteigen und öffentlichen Flächen scheinen vermehrt zu einem Ärgernis zu werden. Denn bereits im Januar hatte die Gemeinde Ovelgönne aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung darauf hingewiesen, dass Hundehinterlassenschaften vom „Herrchen“ bzw. „Frauchen“ zu beseitigen sind (die NWZ berichtete).

Da sich zwischenzeitlich offensichtlich erneut Bürger über Hundehaufen beschwert haben, erinnert die Verwaltung deshalb an die geltende „Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Ovelgönne“, in der die Pflichten von Hundehaltern bzw. mit der Führung oder Beaufsichtigung von Hunden Beauftragte geregelt sind.

Verstöße gegen diese Pflichten gelten daher als Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden können.

Ferner weist die Verwaltung auf die Anleinpflicht für Hunde während der Brut-, Setz und Aufzuchtzeit hin. Diese gilt noch bis 15. Juli.

Bis zum genannten Tag sind daher alle Personen, die Hunde in der freien Landschaft beaufsichtigen, verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Tiere nicht streunen oder wildern und stets an der Leine geführt werden. Auch Koppeltore, Wildgattertore oder andere „Eingangs-Sperren“ für Grundstücke bzw. Wege sind stets geschlossen zu halten

Das Missachten der Anleinpflicht bis zum 15. Juli gilt ebenfalls als Ordnungswidrigkeit und kann deshalb mit einem Bußgeld geahndet werden.

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