Ovelgönne - In der Gemeinde Ovelgönne sind Gartenarbeiten, die großen Lärm verursachen, an Werktagen von 12.30 bis 14 Uhr und von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten. Darauf weist die Kommune in einer Pressemitteilung hin.
Zu diesen Tätigkeiten zählt laut Gemeinde zum Beispiel das Betreiben von motorgetriebenen Rasenmähern und Gartengeräten – gemeint sind also alle Arbeiten, deren Lärm die Gesundheit Unbeteiligter beeinträchtigen oder in der Ruhe stören könnten. Die Gemeinde Ovelgönne bitte deshalb um gegenseitige Rücksichtnahme.
