Ovelgönne - Als Personalausweisbehörde ist die Gemeinde Ovelgönne grundsätzlich verpflichtet, die persönlichen Daten der Bürger zu prüfen. Für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen benötigt das Einwohnermeldeamt daher einmalig die Geburtsurkunde (bei Ledigen), die Heiratsurkunde (bei Verheirateten oder ehemals Verheirateten) oder gegebenenfalls Registrierschein bzw. Bundesvertriebenenausweis oder Namenserklärung (Ablegung des Vatersnamens), die zur Antragstellung mitgebracht werden müssen.
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