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Unfälle Viertes Todesopfer nach Busunfall auf A9 identifiziert

Auf der A9 bei Leipzig ist ein Reisebus verunglückt.

Auf der A9 bei Leipzig ist ein Reisebus verunglückt.

Sebastian Willnow/dpa

Leipzig (dpa) - Knapp eine Woche nach dem schweren Busunfall auf der A9 bei Leipzig steht auch die Identität des vierten Todesopfers fest. Es handelt sich um eine 43 Jahre alte Frau aus der Ukraine, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig, Ricardo Schulz, auf Anfrage mitteilte.

Der Doppeldecker-Flixbus mit 54 Menschen an Bord war am vergangenen Mittwoch auf der Autobahn 9 von der Fahrbahn abgekommen und auf die Seite gestürzt. Vier Frauen starben, darunter eine 47-jährige Polin, eine 20-jährige Indonesierin mit Wohnsitz in Berlin sowie eine 19-Jährige aus Bayern. 30 weitere Menschen waren zum Teil schwer verletzt worden.

Gegen den Busfahrer ermittelt die Staatsanwaltschaft. Dem 62-Jährigen werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ob der Mann schon vernommen wurde, konnte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Auch zur Unfallursache konnte er noch keine konkreteren Angaben machen. «Es wird alles auf den Kopf gestellt», betonte Schulz.

Anschnallpflicht schwer zu kontrollieren

Der schwere Unfall hat auch die Diskussion um die Anschnallpflicht in Reisebussen neu entfacht. Diese ist nach Einschätzung des Verbandes der Mitteldeutschen Omnibusunternehmen aber nur schwer durchzusetzen. Zwar würden die Fahrer bei Fahrtantritt und nach Pausen darauf hinweisen, und es gebe Hinweisschilder an den Plätzen, sagte Verbandschef Mario König am Dienstag «MDR Aktuell». Eine Kontrolle sei für den Busfahrer aber schlichtweg nicht machbar.

Ein Sprecher der Dresdner Polizei ergänzte, dass sich Gurt-Verweigerer im Bus schlechter überführen ließen. Die Kontrolle erfolge meistens auf Sicht, wenn man vorbeifahre. Auch technische Möglichkeiten seien begrenzt. Ein Sensor für nicht eingesteckte Gurte, wie er bei modernen Pkw oft verbaut ist, wäre zwar theoretisch möglich, würde aber bei jedem Toilettengang des Fahrgastes Alarm schlagen. Deshalb sei diese Technik, wie in Flugzeugen auch, nicht praktikabel.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig sagte auf Nachfrage, dass auch Gegenstand der Ermittlungen sei, ob die Reisenden in dem Bus angeschnallt waren.

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