Ein Schüler kollabiert im Sportunterricht und erleidet irreversible Hirnschäden. Der BGH eröffnet dem jungen Mann neue Chancen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Die Schulkonferenz, ein Gremium aus Eltern-, Lehrer- und Schülervertretern, stimmte für ein Verbot. Seitdem sind Jogginghosen und Kappen im Unterricht tabu.