Berlin - Der Berliner Rapper Fler entschied sich für einen schweigsamen Auftritt vor Gericht: Gleich acht Anklagen sind es, die gegen den 38-Jährigen vorliegen. Sein Mandant werde sich nicht äußern, verkündete einer der beiden Verteidiger zu Prozessbeginn. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung, versuchte Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung und verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen. Vergehen aus dem Bagatellbereich, so einer der Anwälte. Zudem seien Beleidigungen im Rapper-Milieu üblich – ein Ausdruck künstlerischer Freiheit.
Fler, der eigentlich Patrick Losensky heißt, saß in einer bordeauxroten Bomberjacke neben seinen beiden Verteidigern. Der breitschultrige Musiker mit raspelkurzen Haaren schüttelte ab und zu kurz den Kopf, doch er blieb ruhig und stumm.
Ganz anders soll der 38-Jährige in den Szenen aufgetreten sein, die zu den vielen Vorwürfen führten, die nun am Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Rapper immer wieder verschiedene Menschen wüst verunglimpfte und beleidigte.
Auf einem Videoportal im Internet habe er im März 2020 den Rapper Bushido als „Bastard“ und „ekeligen Hund“ bezeichnet. Auch die Ehefrau von Bushido sei beleidigt worden. Wiederholt habe Fler zudem Polizeibeamte „minutenlang beschimpft“. Er habe in einem anderen Fall in Richtung eines Journalisten gedroht, in einer weiteren Anklage geht es um Fotos einer gegen ihn gerichteten Anklageschrift, die Fler im Internet hochgeladen habe.
Fler und seine Anwälte erklärten vor dem Prozess, ein „erheblicher Teil der Tatvorwürfe“ sei „unzutreffend, verfälscht oder aus dem Kontext gerissen“. Er wolle im Zusammenhang mit den angeblichen Beleidigungen darauf hinweisen, dass diese „im Lichte der Meinungsfreiheit“ betrachtet werden müssten. „Im Rapper-Milieu wird beleidigt.“ Das sei dort ein künstlerisches Element. Der Prozess wird am 25. November fortgesetzt.
