Berlin - Bei einem Einsatz der Berliner Polizei gegen eine Einbrecherbande ist ein verdächtiger Mann erschossen worden. Ein Zivilfahnder feuerte in der Nacht zu Mittwoch im Stadtteil Alt-Hohenschönhausen mindestens einmal auf ein Auto, mit dem vier Männer flüchten wollten. Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Der Fahrer des Autos wurde von einer Kugel getroffen und starb. Die Polizei nahm zwei Männer fest, ein Verdächtiger floh zu Fuß.

Nach einem Bericht der Zeitung „B.Z.“ durchsuchte die Polizei im Lauf des Tages ein Flüchtlingsheim in Köpenick und nahm einen Mann fest. Ob es sich um den geflohenen Verdächtigen handelte, war nicht klar.

Eine Fahndungseinheit Berliner Kriminalpolizei hatte in der Nacht eine Gruppe mutmaßlicher Einbrecher observiert. Mit mehreren Zivilautos verfolgten die Fahnder die Bande bis nach Brandenburg.

Zurück in Berlin entschlossen sich die Zivilpolizisten zum sogenannten Zugriff. Mit mehreren Autos versuchten sie, die verdächtigen Männer an der Ecke Landsberger Allee/Rhinstraße zu stoppen und festzunehmen. Dabei kam es auch zu einem kleineren Zusammenstoß. Die Männer flüchteten mit ihrem Auto, woraufhin ein Polizist mindestens einmal schoss und den Fahrer traf. Ob noch mehr Schüsse abgegeben wurden, stand noch nicht fest.

Das Auto der Verdächtigen rollte noch weiter, rammte dann einen Laternenpfahl und blieb stehen. Im Kofferraum des Autos fand die Polizei unter anderem Dosen voller Zigarettentabak. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen der Schussabgabe mit Todesfolge.

Rechtlich ist der Fall schwierig. Gesetzlich ist ein Polizeischuss auf einen flüchtenden Menschen erlaubt, allerdings gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Im Berliner Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges heißt es, ein Polizist dürfe auf flüchtende Menschen schießen, wenn sie dringend verdächtig sind, ein Verbrechen begangen zu haben. Zweck des Schusswaffengebrauchs darf aber nur sein, jemanden fluchtunfähig zu machen. Zudem sind von den Maßnahmen diejenigen zu treffen, „die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen“.

Zwei größere Fälle tödlicher Schüsse von Berliner Polizisten sorgten in den vergangenen Jahren für Aufsehen. Am Silvesterabend 2008 erschoss ein Berliner Zivilfahnder im brandenburgischen Schönfließ einen 26 Jahre alten Autodieb. Der Polizist schoss achtmal, zum Teil aus nächster Nähe, als der Dieb mit einem Auto fliehen wollte. Ein Gericht verurteilte den Polizisten wegen Totschlags im minderschweren Fall zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung, weil er nicht in Notwehr gehandelt habe.

Im Juni 2013 wurde ein psychisch kranker Mann von einem Polizisten erschossen. Der Kranke stand nackt im Neptunbrunnen am Alexanderplatz und verletzte sich mit einem Messer selbst. Dann griff er einen Polizisten an. Der folgende tödliche Schuss des Polizisten wurde von der Justiz als Notwehr gewertet.

Der innenpolitische Sprecher der Linken, Hakan Tas, forderte die umfassende Aufklärung des Vorfalls. Es sei „fraglich, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Schusswaffengebrauch gegeben waren“. Tas erklärte: „Geschossen werden darf nur, wenn die flüchtende Person bewaffnet ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.“ Die Häufung derartiger Fälle in letzter Zeit sei Anlass zur Sorge.