Hannover - Mehr als ein Jahr lang ermittelte die Staatsanwaltschaft Hannover gegen einen Polizeibeamten, der einen Flüchtling im Polizeigewahrsam des Hauptbahnhofs misshandelt haben soll. Das Verfahren wurde mangels hinreichender Tathinweise eingestellt. Doch am Dienstag verurteilte das Amtsgericht den Polizisten zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit – unter anderem wegen des Besitzes von Kinderpornos.
Zwei Kollegen hatten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt Anzeige gegen den Polizisten erstattet. Daraufhin durchkämmten Fahnder drei Mal das Privathaus des 40-Jährigen im Landkreis Schaumburg und entdeckten eine illegale Pumpgun samt Munition sowie mehr als 200 Dateien mit Kinder- und Jugendpornos, teilweise mit Kleinkindern. „Zu jung“ hatte der Polizist eine CD-ROM beschriftet.
Der 40-Jährige ist derzeit mit gekürzten Bezügen vom Dienst suspendiert. „Es ist höchst fragwürdig, ob Sie in den Polizeidienst zurückgehen werden“, sagte Richter Koray Freudenberg zu dem Vater einer vierjährigen Tochter, gegen den auch ein Disziplinarverfahren läuft.
Der kräftige Mann hatte zuvor alle angeklagten Vorwürfe in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung eingeräumt. Dazu zählte, dass er im September 2014 einen Marokkaner auf der Wache ohne dessen Erlaubnis mit dem Handy fotografierte und das Bild zusammen mit einem beleidigenden Kommentar verschickte – nicht aber eine mögliche Körperverletzung.
Das Bild des am Boden liegenden, gefesselten jungen Mannes hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der Polizist schrieb dazu, der Mann habe gequiekt wie ein Schwein und gammeliges Schweinefleisch vom Boden fressen müssen. Später gab er an, die von ihm behauptete Misshandlung sei nur Prahlerei gewesen. Er habe dem sich heftig wehrenden Mann Fesseln anlegen müssen. Verurteilt wurde er wegen der Verbreitung des Fotos.
Die Hintergründe und Motive für sein Verhalten blieben in der Verhandlung im Dunkeln. Der Angeklagte habe seine Stellung als Polizeibeamter missbraucht, indem er den jungen Mann in einer entwürdigenden und demütigenden Situation fotografierte, sagte Staatsanwältin Kathrin Söfker in ihrem Plädoyer. „Durch den Kommentar wird eine fremdenfeindliche, vielleicht auch menschenverachtende Gesinnung ganz deutlich.“
Verteidiger Ralf Jordan vermutete dagegen, dass auf den Handys von anderen Polizeibeamten ähnliche Kommentare zu finden sind. „Das ist wahrscheinlich der Normalfall, wie man seinem Frust und seiner Belastung Luft macht.“ Der Rechtsanwalt betonte die soziale Isolation seines Mandanten, der sich in psychiatrischer Behandlung befinde. In seinem Schlusswort sagte der angeklagte Polizist: „Es ist eine harte Zeit, ich bin froh, wenn es zu Ende ist.“
Bei der Gesamtstrafe wurde ein Urteil des Amtsgerichts Stadthagen berücksichtigt. Wegen Verbreitung pornografischer Schriften erhielt der 40-Jährige eine Geldstrafe von 2400 Euro. Er hatte ein Foto seines erigierten Penis an eine 14-Jährige geschickt, die er in der Bahn kennengelernt hatte.
Unter den Prozessbeobachtern war auch Pascal Ackermann, der Anwalt des 19-jährigen Marokkaners, der beim Vorwurf blieb, von dem Polizisten misshandelt worden zu sein. Ackermann hatte Beschwerde gegen die Einstellung des Misshandlungs-Verfahrens eingelegt, die Generalstaatsanwaltschaft Celle wies diesen allerdings als unbegründet zurück. „Jetzt wollen wir ein Klageerzwingungsverfahren beim OLG Celle einreichen“, sagte Ackermann.
