Florenz/Neapel - Der italienische Unglückskapitän Francesco Schettino ist mehr als vier Jahre nach der Havarie der „Costa Concordia“ auch in zweiter Instanz zu 16 Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Das Berufungsgericht in Florenz bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz, wie unter anderem die Nachrichtenagentur Adnkronos am späten Dienstagabend meldete.

Der Angeklagte war bei der Urteilsverkündung nicht im Gericht, er verfolgte den Schuldspruch in seinem Heimatort bei Neapel. Weil gegen das Urteil aus erster Instanz sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung eingelegt hatten, war der Kapitän weiter auf freiem Fuß.

Das Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“ hatte im Januar 2012 einen Felsen vor der Insel Giglio gerammt und war gekentert. Insgesamt 32 Menschen starben, darunter zwölf Deutsche.

Schettino hatte damals die „Costa Concordia“ in einem Rettungsboot verlassen, obwohl noch Menschen an Bord waren. Er begründete das damit, dass er in das Boot gefallen sei. Aus einem Funkgespräch mit dem wütenden Leiter der Küstenwache ging später hervor, dass er sich anschließend geweigert hatte, auf das sinkende Schiff zurückzukehren und sich seiner Verantwortung als Kapitän zu stellen. In Italien wurde Schettino auch als „Kapitän Feigling“ verspottet.

Das Gericht sprach Schettino nun unter anderem der mehrfachen fahrlässigen Tötung und des vorzeitigen Verlassens des Schiffes schuldig.

Die Verteidigung hatte zuvor auf Freispruch plädiert, die Staatsanwälte 27 Jahre und drei Monate Haft gefordert. Schettino bleibt nun noch der Gang vor das Kassationsgericht in Rom, Italiens höchstes Gericht.