DARMSTADT - Nach monatelangen Schlagzeilen und peinlichen Details aus ihrem Privatleben konnte Nadja Benaissa das Gericht als freier Mensch verlassen: Die HIV-infizierte No-Angels-Sängerin ist zwar schuldig, weil sie einen Sex-Partner mit dem Aidsvirus angesteckt hat. Aber die 28-Jährige muss nicht ins Gefängnis, denn das Amtsgericht Darmstadt verurteilte sie zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Außerdem muss die Popsängerin 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – in einer Aidseinrichtung.

„Sie hat bedingt vorsätzlich gehandelt, aber nicht absichtlich“, sagte Richter Dennis Wacker. Im Strafmaß enthalten ist auch der Fall eines anderen Mannes, der von einer Ansteckung aber verschont blieb. Verteidigung und Ne­benklage erklärten, sie wollten das Urteil akzeptieren.

Benaissa rollten während der Urteilsbegründung Tränen über die Wangen. Vor zehn Jahren war sie mit der Band No Angels über Nacht berühmt geworden. Ihre Zukunft als Popsängerin ist allerdings ungewiss. Der Manager der Gruppe, Khalid Schröder, sagte: „Wir wollen derzeit keinen Kommentar abgeben – weder zum Urteil noch dazu, wie es mit Nadja und den No Angels weitergeht.“

Als strafmildernd wertete Richter Wacker das umfangreiche Geständnis der jungen Mutter und ihre Reue. Benaissa habe zwar den von ihr angesteckten Mann „zu keinem Zeitpunkt aufgeklärt“, dass sie HIV-infiziert sei – auch auf Nachfrage nicht. Allerdings sehe die Künstlerin ihre Fehler nach anfänglichen „erheblichen Defiziten“ ein. Auch ihre zehn Tage dauernde Untersuchungshaft nach ihrer Festnahme im April 2009 müsse berücksichtigt werden. Dies gelte ebenfalls für die Tatsache, dass die Ermittler damals die HIV-Infektion publik gemacht hatten.

Für das Gericht stand die Schuld Benaissas außer Frage. „Die Ansteckung ist der Angeklagten zuzurechnen“, sagte Wacker. Dies habe ein Expertengutachten ergeben. Da Benaissa beim ersten Tatvorwurf aus dem Jahr 2000 noch 17 Jahre alt war, stand sie vor einem Jugendschöffengericht. Sie wurde allerdings nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt, da sie, als der Mann sich im Jahr 2004 ansteckte, volljährig war.

Die Deutsche Aids-Hilfe bedauerte die Verurteilung. „Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden“, hieß es am Donnerstag in einer Stellungnahme des Vereins in Bielefeld.