DüSSELDORF - Ein Teil der Hautärzte verhält sich nach Auskunft von Verbraucherschützern bei Anfragen zum Hautkrebs-Test nicht korrekt. Oft verlange eine Praxis unzulässige Zusatzkosten, berichtete Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Donnerstag. Die Verbraucherschützer hatten bundesweit 175 Hautarzt-Praxen telefonisch getestet.

Gesetzlich Versicherten stehe ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre ein kostenloses Hautkrebs-Screening zu. Trotzdem verlangten ein Drittel der Hautarzt-Praxen bei der Stichprobe eine Überweisung, die Praxisgebühr oder leugneten die Kostenübernahme durch die Kassen.

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