FRANKFURT/MAIN - FRANKFURT/MAIN/DPA - Der Verfassungsrechtler Erhard Denninger hält einen Freispruch für den Kindsmörder Magnus Gäfgen in einem möglichen Wiederaufnahmeverfahren für „theoretisch vorstellbar“. „Falls sich der Mord nicht nachweisen lässt und das ursprüngliche Geständnis in keiner Weise wegen der Folterandrohung verwertet werden darf, kann eine Verurteilung Magnus Gäfgens schwer möglich werden“, sagte der emeritierte Frankfurter Professor. Der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner war wegen der von ihm angeordneten Folterdrohung ebenfalls

verurteilt worden.