FRANKFURT (ODER) - Die Sängerin und TV-Moderatorin Dagmar Frederic (62, Bild) muss einem Gerichtsurteil zufolge rund 60 000 Euro an eine Seniorin zurückzahlen, für die sie das Geld treuhänderisch verwahrt hatte. Im Jahr 2007 hatte der Betreuer der Witwe eines früheren Vize-Kulturministers der DDR von Frederic im Namen der alten Dame schriftlich die Zurückerstattung gefordert. Damit sei das Treuhandverhältnis wirksam gekündigt worden, teilte das Landgericht Frankfurt (Oder) am Mittwoch mit. Da Frederic nicht zahlte, kam es zur Klage. Das Gericht betonte, dass das Geld von ihr nicht angetastet wurde.