Hannover - Stammen die Sandhäufchen von Mischlingshund Toby? Sind es seine Pfotenabdrücke im Garten? Mit solchen kleinteiligen Fragen hat sich das Amtsgericht Hannover am Montag beschäftigt. Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob Toby in der Wohnung seines Frauchens bleiben darf. In dem Zivilstreit muss geklärt werden, wie oft Toby bellt und ob er die Treppenstufen zerkratzt. Die Mieterin hat auf Zulassung des Hundes in der Wohnung geklagt. Das Problem: Bei der Besichtigung war ihr gesagt worden, dass Hundehaltung verboten sei. Bald darauf aber legte sie sich trotzdem Toby zu.
Bei Abschluss des Mietvertrages hatte die neue Mieterin versichert, kein Haustier zu haben. In ihrem Mietvertrag wurde festgehalten, dass sie eine ausdrückliche Genehmigung der Vermieterin braucht, wenn sie Tiere halten will.
Das sei aber kein generelles Verbot, gibt Richter Marcus Hettig am Montag zu Bedenken. Im Mietvertrag stehe eben nicht, dass Haustiere verboten seien. Die Mieterin argumentiert, durch den Mischlingshund hätten sich ihre gesundheitlichen Probleme erheblich gebessert. Der Vermieter erklärt, die Hausbewohner fühlten sich durch den Hund gestört. Ob der Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Tierhaltung zu verbieten, auch für die Mieterin als Dritte bindend sei, sei rechtlich strittig, sagt der Richter. Ein Urteil will er am 6. November verkünden.
