GüSTROW - Ein von der Mutter misshandeltes Kind verlangt vom Jugendamt Güstrow Schmerzensgeld wegen unterlassener Hilfeleistung. Vor der Zivilkammer des Rostocker Landgerichts beginnt am Donnerstag ein Prozess gegen den zuständigen Landkreis Güstrow, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Das heute zehn Jahre alte Mädchen fordert 30 000 Euro, weil eine Jugendamtsmitarbeiterin einen ärztlichen Hinweis auf die Misshandlungen nicht an die zuständige Sozialarbeiterin weitergeleitet hat. Der Kleinen waren bis zu ihrem fünften Lebensjahr 2006 von der Mutter lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt worden, indem ihr ätzende Flüssigkeit verabreicht und sie mit heißem Wasser übergossen wurde.
Die Jugendamtsmitarbeiterin wurde bereits vom Amtsgericht für schuldig befunden und verwarnt. Die Mutter wurde zu neun Jahren Gefängnis und 30 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Die Frau ist aber mittellos.
