HAMBURG - Die Siebenjährige wog am Ende nur noch 9,6 Kilogramm. Sie starb qualvoll in einem dunklen Raum.
Von Julia Deppe
HAMBURG - Staatsanwalt Bernd Mauruschat blickt Jessicas Eltern immer wieder in die Augen. Es scheint, als suche er in ihren Gesichtern doch noch eine Erklärung. Eine Erklärung für das Unerklärliche. Doch Marlies Sch. hat ihr Gesicht während des Plädoyers in den Händen vergraben; Burkhard M. starrt ins Leere.Mit beiden Eltern zeigt der Anklagevertreter am Freitag vor dem Hamburger Landgericht keine Gnade. In seinen Augen haben die Angeklagten ihrer Tochter über Monate Essen und Trinken verweigert und sie in einem dunklen Zimmer wie eine Gefangene gehalten – bis die Siebenjährige an ihrem eigenen Erbrochenen erstickte. „Sie haben Jessica vorsätzlich getötet“, hält Mauruschat der 36-Jährigen und ihrem 50 Jahre alten Lebensgefährten vor. Geht es nach ihm, sollen beide wegen Mordes durch Unterlassen lebenslang hinter Gitter.
Noch einmal referiert Mauruschat die Fakten, die über Jessicas kurzes Leben bekannt sind. Über ein Mädchen, das statt Elternliebe und Geborgenheit nur Dunkelheit, Hunger und Schmerz kannte. Das völlig abgeschirmt von der Außenwelt lebte und nur noch kriechen konnte, weil seine Knochen wie aus Glas waren. Das vor lauter Hunger Teppichflusen schluckte. Zum Schluss wog Jessica mit ihren sieben Jahren nur noch 9,6 Kilogramm. Sie starb im März 2005.
Die Gleichgültigkeit des Vaters und die Unbarmherzigkeit der Mutter hätten das Mädchen getötet, sagt Mauruschat. „Sie wussten, dass Jessica sterben würde, und sie haben es gewollt.“ „Hanebüchen“ nennt der Anklagevertreter die Aussage der Mutter, Jessica habe die ihr angebotenen Speisen aus „Widerspenstigkeit“ verweigert. Er ist überzeugt, dass Marlies Sch. das kleine Mädchen tagein tagaus schikanierte und quälte.
Der Tenor von Mauruschats Plädoyer könnte eindeutiger kaum sein: Für ihn tragen die Angeklagten volle Schuld an Jessicas Tod. „Ein Anruf hätte genügt, um Jessica zu retten“, sagt Mauruschat am Ende mit leiser Stimme. Ein einziger Anruf beim Arzt, bei der Feuerwehr, bei der Jugendhilfe, bei irgendwem. Doch weder Marlies Sch. noch Burkhard M. nahmen den Telefonhörer in die Hand.
Die Verteidiger wollen am 16. November ihre Plädoyers halten. Das Urteil wird voraussichtlich am 25. November verkündet.
