HAMBURG - Eineinhalb Jahre lang kämpfte die frühere „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman (Bild) gerichtlich um die Rückkehr auf den Bildschirm. Nun hat das Hamburger Landesarbeitsgericht die 50-Jährige gestoppt: Im Berufungsverfahren wiesen die Richter am Mittwoch die Klage Hermans gegen die Auflösung ihres Arbeitsvertrags beim NDR endgültig zurück. Eine Revision ließen sie nicht zu. Herman kann Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einreichen, doch die Hürden sind hoch.

Nach umstrittenen Äußerungen Hermans zur NS-Zeit hatte der NDR die Zusammenarbeit im September 2007 beendet und ihren Vertrag als freie Mitarbeiterin vorzeitig aufgelöst. Sie war dagegen gerichtlich vorgegangen und hatte so einen Rechtsstreit über zwei Instanzen ausgelöst. Nach Ansicht von Herman war sie fest angestellt.

Die 50-Jährige hatte argumentiert, dass sie gegen ihre Wünsche fest in eine verbindliche Dienstplangestaltung eingebunden gewesen sei, an vorgegebenen Tagen und Uhrzeiten habe arbeiten müssen und gewünschte Urlaube nicht nehmen konnte. Dies seien Belege für ein festes Anstellungsverhältnis. Der NDR hatte das bestritten.

Nachdem die „Tagesschau“-Sprecher Jan Hofer, Jens Riewa und der ehemalige Chefsprecher Jo Brauner als Zeugen ausgesagt hatten, waren die Richter von einer freien Mitarbeiterschaft überzeugt. Die Sprecher hätten ihre jeweiligen Dienste selbstständig untereinander abgesprochen. „Das ist für ein Arbeitsverhältnis absolut untypisch“, sagte der Vorsitzende Richter.

Herman selbst war bei der Entscheidung im Gerichtssaal anwesend. Sie äußerte sich aber nicht zu dem Urteil.