HILDESHEIM - Ernst August Prinz von Hannover (56) gibt keine Ruhe: Zwar milderte das Landgericht Hildesheim am Dienstag seine Geldstrafe wegen einer Attacke auf einen Discobesitzer in Kenia. Trotzdem kündigte der Anwalt des Prinzen umgehend an, das Urteil in nächster Instanz anfechten zu wollen. Das Gericht verurteilte den Adligen wegen einfacher Körperverletzung zu 200 000 Euro Strafe. Bei der Urteilsverkündung waren am Dienstag weder Ernst August noch das Opfer der Attacke anwesend.
2004 war Ernst August noch zu 445 000 Euro Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Landgericht Hannover hatte damals angenommen, der Prinz habe sein Opfer mehrfach mit der Faust geschlagen und eventuell auch ein Schlagwerkzeug benutzt. Ernst August hatte nicht zuletzt wegen der entlastenden Aussage seiner Ehefrau Prinzessin Caroline von Monaco die jetzige Neuauflage vor Gericht erreicht. Sie hatte versichert, ihr Ehemann habe dem Discobesitzer nur zwei Ohrfeigen verpasst.
Richter Andreas Schlüter sagte in seiner Begründung, es sei nicht vollständig möglich gewesen, die Vorgänge auf der kenianischen Insel in der Tatnacht im Januar 2000 aufzuklären. Er betonte aber, der Prinz müsse sich nicht weiter nachsagen lassen, dass er den Discobesitzer mit einem Schlagring angegriffen habe. Die Schläge des Adligen seien „nicht dezent, aber auch nicht hemmungslos brutal“ gewesen.
Der Kammervorsitzende rügte nahezu alle Verfahrensbeteiligten. Sowohl der Prinz als auch das Opfer hätten in ihren Schilderungen überzogen und damit ihre Glaubwürdigkeit infrage gestellt. Darüber hinaus hätten sowohl der Adlige als auch Prinzessin Caroline die Tendenz gehabt, den Angriff zu bagatellisieren. Dennoch sei die Aussage der Prinzessin „keinesfalls in Zweifel zu ziehen“. Dagegen bezeichnete Schlüter die Einlassung des Prinzen vor Gericht – sie wurde von seinem Anwalt vorgelesen – als „ziemliche Zumutung“.
Scharf kritisierte Schlüter, dass der Prinz das Verfahren zu einer Frage der Ehre stilisiert habe. Umso erstaunlicher sei es, dass er nicht die Chance ergriff, sich persönlich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. „Wenn es um die eigene Ehre geht, kann man dann nicht größeren persönlichen Einsatz verlangen?“. Seiner Ehefrau habe er schließlich auch einen persönlichen Auftritt in Hildesheim zugemutet, betonte der Richter.
