Hannover - Im Prozess gegen einen falschen Arzt hat die Staatsanwaltschaft drei Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert. Der unter anderem wegen Körperverletzung angeklagte 31-Jährige hatte am Landgericht Hannover gestanden, einem pflegebedürftigen Jungen ein Notfallmedikament gespritzt zu haben. Seiner Mitbewohnerin legte er zu Übungszwecken eine Magensonde. „In grenzenloser Selbstüberschätzung hat er das Leben von kranken Kindern gefährdet“, sagte Staatsanwältin Marina Richter am Dienstag in ihrem Plädoyer. Gesunde habe er als Versuchskaninchen missbraucht.
Der schmächtige Mann hatte in Hannover einen Kinderhospizverein gegründet und monatelang Familien mit schwerkranken Mädchen und Jungen betreut. Dabei gab er sich als ehemaliger Hospiz-Leiter und Juniorprofessor aus und schmückte sich mit den Titeln „Dr. med. univ. Mag. Psych.“. Tatsächlich hatte er die Realschule nach der neunten Klasse ohne Abschluss verlassen.
Die Fragen der Richter beantwortete der vermeintliche Arzt mit offensichtlich antrainiertem Schweizer Akzent, obwohl er aus Halberstadt in Sachsen-Anhalt stammt. Der aus zerrütteten Familienverhältnissen stammende Angeklagte sei in eine idealisierte Wunschwelt geflüchtet, urteilte der psychiatrische Gutachter. Auch während des Prozesses hatte der Mann sich in Widersprüche verstrickt und beispielsweise behauptet, das Abitur mit einem Notendurchschnitt von 1,2 abgelegt zu haben. Der Sachverständige attestierte dem 31-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung, stufte ihn aber als voll schuldfähig ein.
Verteidiger Matthias Steppuhn forderte für seinen Mandanten eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Als Nebenklägerinnen traten Zwillingsschwestern im Prozess auf. Sie hatten gemeinsam mit dem falschen Arzt den Kinderhospizverein gegründet und ihn in ihre Wohnung aufgenommen. Hier kam es mehrfach zu gewalttätigen Übergriffen. Der Rechtsanwalt der Nebenklägerinnen sprach sich auch wegen der fehlenden Reue des Angeklagten für eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten aus.
Dem Geständnis des 31-Jährigen waren Verständigungsgespräche der Prozessbeteiligten vorausgegangen. Das Urteil soll am 2. Juli gesprochen werden. In seinem Schlusswort sagte der falsche Arzt: „Allgemein, wie das eskaliert ist, so hätte es nicht eskalieren dürfen.“
