Karlsruhe/Bad Berleburg - Mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die drohende Umsiedlung Deutschlands einziger freilebender Wisentherde nach Ostpolen fürs Erste vom Tisch. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe halten es für denkbar, dass aufgebrachte Waldbauern ihren Widerstand gegen das Artenschutzprojekt im Rothaargebirge aufgeben müssen. Sie könnten zur Duldung der lange ausgerotteten Wildrinder verpflichtet sein, entschieden sie am Freitag (Az. V ZR 175/17 u.a.).
Unbeliebt gemacht haben sich die größten Landsäuger Europas mit ihrem Appetit: Sie gehen mit Vorliebe den geschützten Rotbuchen an die Rinde. Das mit großen Hoffnungen gestartete Wiederansiedelungs-Projekt steht deshalb seit Jahren auf der Kippe. Denn die Wisente haben das ihnen einmal zugedachte Revier bei Bad Berleburg längst verlassen. Und die Herde hat sich vergrößert.
Ein Riesenproblem, für das das Oberlandesgericht (OLG) Hamm 2017 nur eine radikale Lösung sah: Die Wisente könnten in den Nationalpark Bialowieza an der polnisch-weißrussischen Grenze umziehen. Das geht den BGH-Richtern zu weit. Sie halten es für möglich, dass das Naturschutzgesetz die Waldbauern zur Duldung der Wisente verpflichtet. Im Einzelnen muss das aber nun erneut das OLG klären.
Die Artenschützer von der Wisent-Welt-Wittgenstein reagierten erleichtert.
