Karlsruhe - Mehrere Hundert Patienten in Deutschland bekommen jedes Jahr eine Niere von einem nahestehenden Menschen gespendet. Zwei Nierenspender haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert – und nun Recht bekommen. Denn sie seien nicht informiert worden und jetzt gesundheitlich eingeschränkt (Az. VI ZR 318/17 u.a.).
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Warum und wem wurde die Niere gespendet |
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Der 54-jährige Ralf Zietz aus Niedersachsen spendete 2010 seiner Frau eine Niere, weil er der auf Dialyse angewiesenen Patientin ein besseres Leben ermöglichen wollte. Im zweiten Fall hatte die Klägerin aus Nordrhein-Westfalen ihrem an Nierenschwäche leidenden Vater 2009 ein Organ gespendet, das er später verlor.
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Welche Folgen hatten die Operationen |
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Beide Betroffene leiden unter einer eingeschränkten Nierenfunktion und chronischer Erschöpfung. Zietz sagt, er habe morgens ein paar gute Stunden und müsse sich dann hinlegen. Wenn es ihm besser gehe, engagiere er sich für die von ihm gegründete Interessengemeinschaft Nierenlebendspende. „Mein Leben hat sich im Prinzip halbiert.“ Die Verantwortung für seine beiden Firmen hat der Unternehmer weitgehend abgegeben.
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Wie lautet der Vorwurf gegen die Ärzte |
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Bei den Aufklärungsgesprächen habe der vorgeschriebene neutrale Arzt gefehlt. Zietz, der bereits an Vorerkrankungen litt, sagt, ihm seien wesentliche Informationen verschwiegen worden: „Mir wurde gesagt, es gebe die üblichen Operationsrisiken, wie bei jedem Eingriff.“ Nach sechs bis acht Wochen sollte man wieder fit sein.
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Wie hat das Oberlandesgericht entschieden |
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In beiden Fällen sah das Oberlandesgericht Hamm in Nordrhein-Westfalen zwar Mängel bei der Aufklärung. Es wies die Klagen aber ab, weil davon auszugehen sei, dass die Kläger auch in Kenntnis sämtlicher Risiken gespendet hätten. Die Richter gingen von einer „hypothetischen Einwilligung“ aus.
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Was sagt nun der Bundesgerichtshof |
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Das Argument der „hypothetischen Zustimmung“ greift nach Überzeugung der höchsten Richter jedoch nicht. So etwas sei im Transplantationsgesetz nicht vorgesehen. Eine umfassende Aufklärung müsse potenzielle Organspender davor schützen, sich selbst zu schaden. Weil eine Niere nur für nahestehende Menschen gespendet werden dürfe, befinde sich der Spender in einer besonderen Konfliktsituation. Bei der Entscheidung könne deshalb jede Risiko-Information relevant sein.
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Was sagt die Interessengemeinschaft |
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Die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende fordert unter anderem Aufklärung über die tatsächlichen Risiken wie Leistungsminderung und frühere Ermüdbarkeit. Spender müssten zudem versicherungsrechtlich abgesichert werden, etwa mit Lohnersatz bis zur Genesung und der Übernahme aller Kosten für Folgeerkrankungen.
