Karlsruhe - Im festgefahrenen Streit um die einzige freilebende Wisent-Herde Deutschlands im Rothaargebirge wird es keine schnelle juristische Lösung geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) will vor seinem Urteil möglicherweise noch eine zweite Verhandlung ansetzen, danach wird sich voraussichtlich das Oberlandesgericht Hamm erneut mit dem Fall befassen müssen.
Die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann rief die Projektverantwortlichen in der Verhandlung am Freitag auf, nicht ewig auf die Gerichte zu warten. Das Schicksal der bei Bad Berleburg in Wittgenstein heimischen Wisente hänge auch davon ab, dass eine Entscheidung getroffen werde, wie es nach den bisherigen Erfahrungen auf Dauer weitergehen soll. Forstwirte haben den Trägerverein verklagt, weil die 2013 im Rothaargebirge ausgewilderten Tiere inzwischen durch ihre Wälder streifen und dort den Buchen die Rinde abfressen.
„Wir wollen nicht dafür entschädigt werden, dass der Wald stirbt, der uns gehört“, sagte der BGH-Anwalt eines der Forstwirte. „Wir wollen, dass diese Buchen geschützt werden.“ Das heißt für die Waldbauern, dass die Wisente ihrem Grund fernbleiben.
