KöLN/HANNOVER - Der Kölner Privatsender RTL hat im Streit um seine Sendung „Erwachsen auf Probe“ vor Gericht zwei Siege errungen. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte eine Verbotsklage am Mittwochvormittag ab, am Nachmittag auch das Verwaltungsgericht Hannover. Somit war der Weg für den Start der Reihe am Mittwochabend (20.15 Uhr) frei.
Das deutsche Familiennetzwerk, ein bundesweiter Verbund aus knapp 100 Organisationen, hatte gefordert, das Kölner Jugendamt müsse die Sendung verbieten. Doch das Kölner Gericht urteilte, dass das Jugendamt mit der Sache nichts zu tun habe, zumal die Reihe schon abgedreht sei. Zuständig seien die Landesmedienanstalten.
Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte zwei Eilanträge ab, mit denen die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) verpflichtet werden sollte, die Ausstrahlung des RTL-Formats zu untersagen. Das Gericht sah die Rechte der Kläger jedoch als nicht verletzt an, da sie weder an der TV-Produktion beteiligt noch Gegenstand der Berichterstattung sind.
Zudem bestehe kein Anspruch gegen die NLM auf Einschreiten gegen RTL, weil die Medienanstalt ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse Einzelner tätig werde, begründeten die Richter. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht möglich (Az.: 7 B 2222/09).
Eine RTL-Sprecherin sagte in Köln, sie begrüße die Entscheidung der Gerichte. „Erwachsen auf Probe“ sei ein Eignungstest für Jugendliche mit Kinderwunsch. Es gehe darum, Familienkompetenz zu erlernen und Verantwortung für Kinder, den Partner und sich selbst zu übernehmen. In der Serie wird den Jugendlichen die Verantwortung für Babys und Kleinkinder übertragen.
Die Sendung im Internet: www.rtl.de/tv/tv_984496.php
