Duisburg - Im erlahmten Verfahren um die Duisburger Loveparade-Katastrophe will die Staatsanwaltschaft ein weiteres Gutachten einholen. So solle „der Weg der notwendigen juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie in einer öffentlichen Hauptverhandlung so schnell wie möglich beschritten werden“, teilte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Dienstag mit.
Bei dem Festival 2010 waren 21 Menschen ums Leben gekommen und Hunderte verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und der Veranstaltungsfirma Lopavent erhoben. Das Duisburger Landgericht störte sich aber am Gutachten eines britischen Experten und ließ die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu.
