Mosbach - Ein Autofahrer darf bei einer Polizeikontrolle nicht aufs Klo – und macht sich in die Hose. Dafür hat das Landgericht Mosbach am Freitag zwei Beamte verurteilt – wegen Körperverletzung im Amt. Sie hatten dem Mann bei der Kontrolle im März 2014 den Gang zur Toilette verweigert. Als sie ihm Handschellen anlegen wollten, hatte der Autofahrer seinen Stuhlgang nicht mehr halten können.

Einer der Polizisten erhielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, der andere eine Geldstrafe von 9000 Euro. Sie müssen außerdem mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Es sei den beiden um eine Disziplinierung des Fahrers gegangen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung, nicht um Strafverfolgung. Der Autofahrer sei kooperativ gewesen, aber die Polizisten hätten zeigen wollen, „wer der Chef ist“.

Die heute 40 und 53 Jahre alten Beamten hatten den Chemielaboranten vor dessen Haus in Wertheim gestoppt, weil er allzu forsch mit seinem Wagen gefahren war. Die Situation eskalierte, weil der Mann mehrfach darum bat, auf die Toilette gehen zu dürfen. Seine Papiere hatte er auf die Motorhaube eines Wagens geworfen. Die Polizisten forderten schließlich einen Alkoholtest, weil der Mann eine „ungewöhnliche Ausdünstung“ gehabt habe.

Doch der weigerte sich. Dann drückten ihn die Beamten gewaltsam zu Boden. Ein Alkoholtest ergab später, dass der Mann gar keinen Alkohol getrunken hatte. Vor Gericht beteuerten die sichtlich aufgewühlten Beamten, man habe nicht ausschließen können, dass der Fahrer alkoholisiert sei. „Dass er auf die Toilette muss, hielten wir für eine Schutzbehauptung“, sagte der jüngere Beamte, der auch die Kontrolle vorangetrieben hatte und die Bewährungsstrafe erhielt. Er habe gefürchtet, der Mann könnte sich im Haus – oder auf der Toilette – verschanzen.