Straßburg/Hannover - Der Musikproduzent Dieter Bohlen hat eine Gerichtsklage wegen Verletzung seiner Menschenrechte verloren. Der „Poptitan“ hatte sich an einem Werbeplakat der Zigarettenmarke „Lucky Strike“ aus dem Jahr 2003 gestört, auf dem unerlaubt sein Name aufgetaucht war. Nach erfolglosen Klagen vor deutschen Gerichten war der gebürtige Oldenburger Bohlen bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gezogen. Dessen Richter befanden jedoch am Donnerstag, dass keine Verletzung von Bohlens „Recht auf Privatleben“ zu erkennen sei (Aktenzeichen 53649/09).
Ähnlich erging es Prinz Ernst August von Hannover: Auch er konnte über ein spöttisches „Lucky Strike“-Plakat mit seinem Namen aus dem Jahr 2000 nicht lachen.
Geschwärzte Stellen
Der Straßburger Gerichtshof erteilte ihm jetzt ebenfalls eine Absage. Das Gericht unterstrich in dem Urteilsspruch, dass der deutsche Staat die Rechte der beiden Kläger ausreichend geschützt habe. Die deutschen Gerichte hätten zu Recht entschieden, dass die Plakate zulässig seien, weil es sich um prominente Personen handele und der Inhalt der Werbung nicht „herabwürdigend“ sei.
Dieter Bohlen war zur Zielscheibe der Zigaretten-Werber geworden, nachdem er ein Buch veröffentlicht hatte, in dem er wegen Beschwerden anderer Prominenter etliche Passagen schwärzen lassen musste. Das Werbeplakat trug ebenfalls geschwärzte Stellen und zudem den Satz „Schau mal, Dieter, so schreibt man Bücher“. Ernst August, durch mehrere öffentliche Prügeleien in die Schlagzeilen geraten, musste sich ein Plakat mit einer zerdrückten Zigarettenschachtel gefallen lassen. Darüber prangte die Frage: „War das Ernst? Oder August?“
Nach heftigen Protesten Bohlens und des Welfen-Prinzen entfernte der Hersteller British American Tobacco die Plakate. Er lehnte allerdings die Forderung der Kläger über 100 000 Euro wegen Verletzung der Namensrechte ab.
„Satirische Weise“
Zunächst konnten sich Bohlen und Ernst August Hoffnungen machen, von deutschen Gerichten einen Teil der Summe zugesprochen zu bekommen. Allerdings wies der Bundesgerichtshof 2008 die Klagen zurück.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte führte am Donnerstag aus, dass in dem Streitfall die Meinungsfreiheit des Zigarettenherstellers stark zu gewichten sei. Die Plakate hätten sich auf „satirische Weise“ mit Themen beschäftigt, die schon vorher Teil der Debatte gewesen seien. Die Richter räumten ein, dass es problematisch sein könne, wenn für ein umstrittenes Produkt wie Zigaretten geworben werde. Im vorliegenden Fall sei die Werbung aber akzeptabel.
