REUTLINGEN - Ein Reutlinger Amtsrichter, der im Prozess um einen Einbruch die Facebook-Daten eines Angeklagten beschlagnahmen will, kommt in der Auseinandersetzung mit dem Internet-Riesen nicht weiter. Facebook verweise inzwischen darauf, dass die Daten des Angeklagten auf einem US-Server gespeichert sind. Dort seien sie dem Zugriff der europäischen Behörden zunächst entzogen, sagte Richter Sierk Hamann am Donnerstag.
Für den 29. März werde er die „Policy Managerin“ von Facebook in Brüssel, die frühere SPD-Europaparlamentarierin Erika Mann, als Zeugin laden. „Das ist im Moment die einzige Möglichkeit, dass man sich mal mit jemandem bei Facebook unterhält“, sagte er.
Hamann erhofft sich von den Facebook-Daten des Angeklagten Hinweise darauf, ob der 20-Jährige an einem Einbruch beteiligt war. Der Prozess könnte zum Präzedenzfall werden. Denn wenn Hamann auf offiziellem Rechtsweg an die Facebook-Daten des Angeklagten käme, hätte das nach Einschätzung von Experten Vorbildcharakter für andere Strafverfahren.
Facebook verwies am Donnerstag darauf, mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Man lege die Kontounterlagen aber ausschließlich auf der Basis der Nutzungsbedingungen und nach geltendem Recht offen. Dazu zähle auch ein Bundesgesetz der Vereinigten Staaten, der „Stored Communications Act“.
Die Daten des Angeklagten sind nach Facebook-Angaben auf einem Server in den USA gespeichert. Zunächst hatte es laut Hamann geheißen, sie seien in Irland gespeichert. Um an die Daten in den USA heranzukommen, müsste ein Rechtshilfeersuchen gestellt werden. Außerhalb der EU sei das ein extrem aufwendiges Verfahren.
